OLG Düsseldorf: Papstbesuch ändert Bewährungsauflagen von Terrorunterstützer

15.09.2011

Der inzwischen auf Bewährung entlassene Sauerlandtäter Selek darf sich nach einer am Donnerstag bekanntgewordenen Entscheidung des OLG Düsseldorf während des Papstbesuches Ende September nicht in Freiburg aufhalten. Auch in der Hauptstadt werden Sicherheitsmaßnahmen für den Besuch des Kirchenoberhauptes getroffen.

Atilla Selek wurde im sogenannten "Sauerland-Verfahren" wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit Vorbereitung eines Explosionsverbrechens zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Nach Verbüßung von mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe wurde die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Bewährungsbeschluss hatte vorgesehen, dass der Verurteilte seinen festen Wohnsitz in Freiburg nehmen sollte.

Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hat die Bewährungsauflagen nun in Abstimmung mit der Bundesanwaltschaft, dem Verurteilten und dem Verteidiger so geändert, dass sich der Verurteilte während des Papstbesuches nicht in Freiburg, sondern in einer anderen vom Senat bestimmten Stadt aufzuhalten hat (Beschl. v. 26.08.2011, Az. III-6 StVs 2/11).

Auch Berlin rüstet sich für den Papstbesuch: Nach einem Treffen mit Bundespräsident Christian Wulff sowie Kanzlerin Angela Merkel in Berlin wird der Papst zudem eine Messe mit rund 70 000 Menschen im Olympiastadion feiern. Die Fenster von Wohnungen entlang der gesperrten Strecke zum Olympiastadion müssen aus Sicherheitsgründen geschlossen bleiben, wie ein Sprecher der Berliner Polizei am Donnerstag mitteilte. Außerdem werden Halteverbote eingerichtet, Straßen und Plätze abgeriegelt. Die Berliner Polizei sei mit einem Großaufgebot beim Besuch von Papst Benedikt XVI. in der Hauptstadt im Einsatz. Genaue Zahlen wurden aber nicht genannt.

eso/LTO-Redaktion

 

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OLG Düsseldorf: Papstbesuch ändert Bewährungsauflagen von Terrorunterstützer . In: Legal Tribune Online, 15.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4305/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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