OLG Düsseldorf zur Abgasmanipulation beim Cayenne-Diesel: Por­sche muss Scha­dens­er­satz leisten

07.02.2020

Das OLG Düsseldorf hat Porsche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Es ging um das Modell Cayenne, in dem ein Dieselmotor von Audi verbaut war. Der Händler muss das Fahrzeug zurücknehmen.

Wegen der Abgasmanipulationen an einem Porsche Cayenne, in dem ein 3,0-Liter-Dieselmotor des Herstellers Audi verbaut war, muss Porsche als Fahrzeugherstellerin einem Käufer aus Niederkrüchten wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Ersatz leisten. Das hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf entschieden (Urt. v. 30.01.2020, Az. I-13 U 81/19). Der klagende Mann hatte das Fahrzeug im Februar 2016 vom ebenfalls beklagten Autohaus für rund 70.800 Euro gekauft.

In dem Urteil führt der Senat aus, dass Porsche Ende 2015 von der US-Umweltbehörde auf Abgasmanipulationen hingewiesen worden sei. "Das Schreiben der US-Umweltbehörde war ein Alarmzeichen", heißt es in dem Urteil. Im Kontext der längeren Vorgeschichte habe Porsche deshalb Anlass gehabt, aktiv zu prüfen, ob die verwendeten Fremdmotoren tatsächlich betroffen waren.

Senat kritisiert Porsches Verhalten

Porsche hatte behauptet, dazu aufgrund der Datenmenge nicht in der Lage gewesen zu sein. Diesem Gegenargument erteilte der Senat aber eine deutliche Absage. Dann hätte Porsche nach Auffassung des Senats nämlich auch bis zur Klärung der Frage keine Fahrzeuge mehr ausliefern dürfen, ohne die Kunden zuvor über die eigene Unkenntnis aufzuklären. "Stattdessen verschloss sie [Anm. der Red.: Porsche] die Augen, betrieb ihre Geschäfte ungerührt weiter und zieht sich jetzt darauf zurück, der Hersteller [Anm. d. Red.: Audi] habe ihr weiterhin versichert, die Motoren entsprächen den gesetzlichen Vorgaben. Der Volksmund beschreibt diese Verhaltensweise mit 'Frog min Broder Jeck, dä is genauso schleit wie eck", heißt es in der Entscheidung.

Porsche habe damit jedenfalls billigend in Kauf genommen, dass potenzielle Kunden über das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung getäuscht wurden, entschied das OLG.

Ferner hat das Gericht entschieden, dass der Händler in Willich das Fahrzeug zurücknehmen muss. Er muss nun bei Rückgabe des Fahrzeugs 50.000 Euro zurückzahlen. Die Differenz ist die von dem klagenden Käufer zu leistende Nutzungsentschädigung. Der Düsseldorfer Senat ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Düsseldorf zur Abgasmanipulation beim Cayenne-Diesel: Porsche muss Schadensersatz leisten . In: Legal Tribune Online, 07.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40185/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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