IS-Prozess in Wolfsburg: Haft­strafen für Rück­kehrer

07.12.2015

Zwei Wolfsburger IS-Unterstützer müssen ins Gefängnis. Das OLG Celle verurteilte die Männer wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, auch wenn beide der Terrormiliz inzwischen den Rücken gekehrt haben.

Zwei Wolfsburger Unterstützer der Terrormiliz Islamischer Staat müssen hinter Gitter. Das Oberlandesgericht Celle (OLG) verurteilte die Deutsch-Tunesier am Montag wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Ayoub B. (27) erhielt vier Jahre und drei Monate Haft, Ebrahim H. B. (26) drei Jahre (Urt. v. 07.12.2015, Az: 2 StE 6/15 - 3). 

Die beiden waren 2014 nach Syrien aufgebrochen und nach rund drei Monaten desillusioniert zurück nach Niedersachsen geflohen. Sie haben nach Überzeugung des Gerichts inzwischen mit dem IS gebrochen und in ihren Geständnissen viele Einblicke in die Terrororganisation gegeben.

Die zwei Männer gehörten zur sogenannten Wolfsburger Zelle, in der Dutzende radikalisierte junge Männer von einem fanatischen Prediger zur Ausreise nach Syrien getrieben wurden. Nach eigener Aussage wollten die beiden nicht kämpfen, sondern wurden zwangsrekrutiert.

Der 27-Jährige war als Krankenwagenfahrer bei Kämpfen im Irak dabei, der 26-Jährige machte sich als Selbstmordattentäter auf den Weg nach Bagdad, zu einem Anschlag durch ihn kam es dann aber nicht. Von möglichen Terrorplänen in Deutschland war bei den zweien nie die Rede.

Täter als Abtrünniger selbst auf Todesliste

Die Bundesanwaltschaft hatte für Ayoub B. wegen seiner Unterstützung von Kämpfen siebeneinhalb Jahre Haft auch wegen Beihilfe zum Mord gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch oder Einstellung des Verfahrens plädiert. Ebrahim H. B. sollte nach dem Willen der Anklage vier Jahre und drei Monate hinter Gitter, die Verteidigung hatte höchstens zwei Jahre Haft zur Bewährung für genug gehalten.

Die zwei Wolfsburger hatten bei der Polizei und Ebrahim H. B. auch in einem TV-Interview umfangreich über die Hintergründe der Terrormiliz gesprochen. Ayoub B. steht deshalb als Abtrünniger auf einer Todesliste des IS. Ebrahim H. B. wurde nach Verteidigerangaben in der Haft von Islamisten bedroht.

Die Zahl der radikal-islamischen Salafisten ist in Niedersachsen in diesem Jahr wie auch bundesweit weiter angestiegen. Sie wird vom Verfassungsschutz auf derzeit 480 geschätzt, nachdem 2014 noch von 400 die Rede gewesen war.

Vor etwa einem Jahr war in dem ersten IS-Prozess ein Mann vom OLG Frankfurt verurteilt* worden.

dpa/tap/LTO-Redaktion

*hier war zunächst vom OLG Celle die Rede; geändert am Tag der Veröffentlichung, 16:12 Uhr

Zitiervorschlag

IS-Prozess in Wolfsburg: Haftstrafen für Rückkehrer . In: Legal Tribune Online, 07.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17776/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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