Musterverfahren gegen Volkswagen: Anmel­de­frist von Ansprüchen gegen VW abge­laufen

06.10.2017

Die Anmeldefrist für Anleger im Musterverfahren gegen die Volkswagen AG am OLG Braunschweig ist abgelaufen. Bis zum Fristende sind insgesamt 1.955 Anmeldungen mit Forderungen in Höhe von insgesamt rund 350 Mio. Euro eingegangen.

Im Musterverfahren zum Abgas-Skandal ist die Frist für VW-Aktionäre abgelaufen, Ansprüche anzumelden. Bis zum Ende des Zeitraums am 8. September seien 1.955 Anmeldungen mit Forderungen von insgesamt rund 350 Millionen Euro eingegangen, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig am Freitag mit. Diese Anmeldungen hätten nichts mit den erhobenen Klagen zu tun, sondern dienten dazu, die Verjährung der geltend gemachten Ansprüche bis zum Abschluss des Musterverfahrens zu verhindern. Am 9. April 2018 soll die mündliche Verhandlung beginnen, Musterklägerin ist die Sparkassen-Fondstochter Deka. Die weiteren Kläger sind Beigeladene des Musterverfahrens.

Bislang wurden den Angaben zufolge beim Landgericht Braunschweig 1.640 Klagen mit Forderungen von fast neun Milliarden Euro erhoben. Davon sind bisher rund 1.550 Verfahren mit einem Gesamtvolumen von rund drei Milliarden Euro ausgesetzt, für die das beim OLG geführte Musterverfahren bindend sein wird.

Hat VW zu spät informiert?

Die Anleger werfen VW vor, im September 2015 zu spät über die Abgas-Manipulationen informiert zu haben. Volkswagen weist dies zurück. Das Problem: Nach dem Bekanntwerden der gefälschten Stickoxid-Werte bei Millionen von VW-Dieselmotoren war der Aktienkurs steil nach unten gegangen, fast die Hälfte ihres Wertes hatten die Vorzugspapiere des Konzerns seit Beginn der Krise zwischenzeitlich verloren. Viele Anleger wollen sich ihre Verluste erstatten lassen.

Möglich wird die Bündelung für die höhere Gerichtsinstanz über das sogenannte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG). Die Begründung für das Gesetz lautete 2005, dass Massenklagen wie bei der Telekom nach der bestehenden Zivilprozessordnung nicht mehr zu bewältigen seien. Daher ist das Gesetz auch unter dem Namen "Lex Telekom" bekannt. Es wurde 2012 reformiert. Im Kern geht es darum, zentrale Rechtsfragen sämtlicher Fälle bereits vorab von der nächsthöheren Instanz verbindlich entscheiden zu lassen. Dafür wird aus der Vielzahl der ganz ähnlich gelagerten Klagen ein einziger Fall als Exempel herausgegriffen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Musterverfahren gegen Volkswagen: Anmeldefrist von Ansprüchen gegen VW abgelaufen . In: Legal Tribune Online, 06.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24881/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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