AG Lichtenberg zu Schmerzensgeld: Prozess um Ohrlöcher bei kleinem Mädchen

27.08.2012

Ob das Stechen von Ohrlöchern bei kleinen Kindern strafbar ist, will das AG Berlin-Lichtenberg im Rahmen einer zivilprozessualen Schmerzensgeldklage prüfen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.

Die Eltern hatten der seinerzeit Dreijährigen zum Geburtstag auf ihren Wunsch das Stechen von Ohrlöchern geschenkt. Das Kind, vertreten durch die Eltern, verlangt nun Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 70 Euro von der Inhaberin eines Tattoo-Studios.

In der Klage heißt es laut Gericht, das Ohrloch auf der rechten Seite sei nicht an der richtigen Stelle, nach dem Stechen habe das Mädchen vor Schmerzen geweint. Noch drei Tage später habe es bei einem Arzttermin eine traumatische Reaktion gezeigt.

Der zuständige Strafrichter am Amtsgericht (AG) Tiergarten kündigte laut Mitteilung an, er wolle prüfen, ob sich Beteiligte des Geschehens strafbar gemacht hätten. Es sei zweifelhaft, ob die Einwilligung der Eltern dem Wohl des Kindes gedient habe. Zudem sei zu fragen, warum die Chefin des Tattoo-Studios es nicht abgelehnt habe, bei einem derart jungen Kind Ohrlöcher zu stechen.

Zuletzt hatte das Urteil des Landgerichts Köln zur Strafbarkeit von Beschneidungen weltweit für Aufsehen gesorgt und bei Medizinern und Eltern zu Verunsicherung geführt. Das Gericht hatte die religiös motivierte Beschneidung eines Jungen als Körperverletzung gewertet.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Lichtenberg zu Schmerzensgeld: Prozess um Ohrlöcher bei kleinem Mädchen . In: Legal Tribune Online, 27.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6931/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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