Frauenquote im öffentlichen Dienst: Gesetzgeber soll nachbessern

09.07.2014

Die NRW-Landesregierung will mehr Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst. Der ehemalige Präsident des BVerfG sieht gar eine verfassungsrechtliche Verpflichtung für eine effektivere Förderung von Frauen und nimmt den Gesetzgeber in die Pflicht. Die bisherige Beförderungspraxis im öffentlichen Dienst hebele die Frauenquote effektiv aus.

Die Nordrhein-Westfälische (NRW) Landesregierung will mehr Führungspositionen weiblich besetzen und deshalb die Regelungen zur Frauenquote im Öffentlichen Dienst weiterentwickeln. Dies kündigten Innenminister Ralf Jäger und Emanzipationsministerin Barbara Steffens am Dienstag an. Anlass ist die Veröffentlichung eines Gutachtens zur "Zielquote für Frauen in Führungspositionen", das der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Prof. Hans-Jürgen Papier, im Auftrag der Landesregierung verfasst hat. Darin sieht er eine verfassungsrechtliche Verpflichtung für eine gleichstellungsorientierte Personalpolitik.

In seinem Gutachten führt Prof. Papier aus, durch die bisherige, von den Verwaltungsgerichten geprägte Beförderungspraxis, werde wegen der Vielzahl der Einzelkriterien, die dabei für den Qualifikationsvergleich herangezogen würden, die Frauenquote unterlaufen. Ein Auswahlverfahren, das den Fall gleicher Qualifikation - und erst bei diesem findet die Quote Anwendung - so gut wie nicht mehr vorkommen lasse, hebele die Quote aus. Es werde verkannt, dass das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes ein ebenso wichtiges Staatsziel sei wie das für den Öffentlichen Dienst geforderte Prinzip der Bestenauslese. Hier müsse der Gesetzgeber nachbessern. Er empfiehlt, Maßnahmen zur Frauenförderung bereits im Vorfeld von Personalentscheidungen anzusetzen und ein Klagerecht für Gleichstellungsbeauftragte einzurichten, um effektiver gegen Verstöße gegen gleichstellungsrechtliche Vorgaben vorgehen zu können.

Ende 2012 waren mehr als die Hälfte (58,7 Prozent) der beim Land Beschäftigten Frauen. Auch im höheren Dienst ist die Mehrheit der Beschäftigten (54,8 Prozent) weiblich. Dennoch gilt: Je höher die Position, desto geringer der Frauenanteil. Im Eingangsamt des höheren Dienstes beträgt der Frauenanteil 64,6 Prozent, im Endamt nur noch 27,4 Prozent. In den absoluten Spitzenpositionen macht der Frauenanteil weniger als ein Viertel (24,6 Prozent) aus.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Frauenquote im öffentlichen Dienst: Gesetzgeber soll nachbessern . In: Legal Tribune Online, 09.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12493/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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