Kein Ermittlungsverfahren der StA Karlsruhe: Ver­nich­tung von NSU-Akten durch Bun­des­an­wälte nicht strafbar

06.10.2016

Die StA Karlsruhe wird nicht gegen Bundesanwälte wegen der Vernichtung des Notizbuchs eines mutmaßlichen NSU-Unterstützers ermitteln. Das Verbot, Unterlagen aus dem NSU-Komplex zu vernichten, gelte für die Bundesanwaltschaft nicht.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird kein Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Bundesanwaltschaft wegen der Vernichtung des Notizbuchs eines mutmaßlichen NSU-Unterstützers einleiten. Das sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Tobias Wagner, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Zwei Nebenklagevertreter im NSU-Prozess, Mehmet Daimagüler und Seda Basay, hatten den Vorgang angezeigt.

Wagner sagte, es habe sich kein Anfangsverdacht für eine Straftat ergeben. Seine Behörde habe geprüft, ob gegen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft wegen Rechtsbeugung oder Strafvereitelung ermittelt werden müsse. Das sei aber nicht der Fall. Das vom Bundesinnenministerium verhängte generelle Verbot, Unterlagen aus dem NSU-Komplex zu vernichten, gelte für die Bundesanwaltschaft nicht. "Es würde sich eher um eine Fahrlässigkeit handeln, die nicht strafbar ist", sagte Wagner.

Das vernichtete Notizbuch gehörte einem Chemnitzer Neonazi, gegen den die Bundesanwaltschaft noch ein Ermittlungsverfahren führt. Sie geht dem Verdacht nach, er habe den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) unterstützt, für dessen überwiegend rassistisch motivierte Mordserie u.a. Beate Zschäpe angeklagt ist.

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kein Ermittlungsverfahren der StA Karlsruhe: Vernichtung von NSU-Akten durch Bundesanwälte nicht strafbar . In: Legal Tribune Online, 06.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20795/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen