BVerfG muss entscheiden: NPD soll von Par­tei­fi­nan­zie­rung aus­ge­sch­lossen werden

19.07.2019

In Berlin ist man sich offenbar einig: Die NPD soll kein Geld mehr aus der Staatskasse erhalten. Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag haben einen entsprechenden Antrag vorbereitet, der am Samstag dem BVerfG zugestellt werden soll.

Die rechtsextreme NPD soll kein Geld mehr aus der Staatskasse erhalten. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat wollen sie von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen und haben dazu einen entsprechenden Antrag für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) fertiggestellt. Der Sprecher des BVerfG in Karlsruhe sagte am Freitag, es sei angekündigt, dass der Antrag am Samstag eingehe. Noch sei er aber nicht da. Zuvor hatte der Tagesspiegel über das Thema berichtet.

Mit dem Antrag werden die Konsequenzen aus dem Urteil des BVerfG vom Januar 2017 gezogen. Die Bundesländer scheiterten damals zum zweiten Mal mit dem Versuch, die NPD vom BVerfG verbieten zu lassen. Die Karlsruher Richter urteilten, die rechtsextreme Partei sei zwar verfassungsfeindlich, aber zu schwach, um ihre Ziele zu erreichen. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle wies aber ausdrücklich auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" des Staates hin - etwa den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung. Dies habe aber nicht das Verfassungsgericht zu entscheiden, sondern der Gesetzgeber.

Es dauerte nicht lange, bis der Gesetzgeber reagierte und den Art. 21 Abs. 3 GG schuf, in dem es nun heißt: "Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen."

Sollte der Antrag Erfolg haben, erhielte die NPD sechs Jahre lang kein Geld mehr vom Staat. Laut Bundestagsverwaltung bezog sie 2018 noch staatliche Mittel in Höhe von 878.325 Euro. Zum Vergleich: CDU und SPD bekamen jeweils rund 56 Millionen Euro. Angelehnt an die Mittel für 2018 erhält die NPD in diesem Jahr vierteljährliche Abschlagszahlungen von rund 200.000 Euro.

dpa/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG muss entscheiden: NPD soll von Parteifinanzierung ausgeschlossen werden . In: Legal Tribune Online, 19.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36595/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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