VerfGH Sachsen zum Sitzungsausschluss: NPD-Abgeordnete durften rausgeworfen werden

22.06.2012

Der Landtagspräsident hatte sieben Parlamentarier der rechtsextremistischen Partei von einer Sitzung ausgeschlossen, die sich weigerten, ihre Oberbekleidung abzulegen oder abzudecken. Sie trugen Kleidungsstücke, die als Erkennungsmerkmal der neonazistischen Szene dienen sollen. Nach einem Beschluss des VerfGH vom Donnerstag war der Ausschluss rechtmäßig.

Eine Verletzung der Abgeordnetenrechte liege nicht vor, so der Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen (SächsVerfGH). Die Anordnung des Landtagspräsidenten, die von den Antragstellern getragene Oberbekleidung abzulegen bzw. abzudecken, sei in der konkreten Situation offensichtlich rechtmäßig gewesen. Denn vorausgegangen sei eine offensichtlich geplante Aktion der NPD-Abgeordneten, mit der diese die von ihnen getragenen Kleidungsstücke der Marke Thor Steinar provokativ zur Schau stellten, um gegen die ihrer Ansicht nach gegebene Ächtung des Tragens dieser Bekleidungsmarke zu protestieren. Derartige Aktionen im Plenum widersprächen jedoch – unabhängig von dem Inhalt des Protestes – offensichtlich der parlamentarischen Ordnung (Beschl. v. 21.06.2012, Az. Vf. 58-I-12).

Die Abgeordneten wären daher verpflichtet gewesen, den Anordnungen des Parlamentspräsidenten Folge zu leisten, weigerten sich aber beharrlich. Wegen der Schwere dieses Ordnungsverstoßes sei der Präsident des Sächsischen Landtags berechtigt gewesen, die Antragsteller von der Sitzung auszuschließen. Es sei eine unverzichtbare Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Parlament, dass den Anweisungen des sitzungsleitenden Präsidenten Folge geleistet wird, so die Verfassungsrichter.

Komme ein Landtagsmitglied der nachfolgenden Aufforderung des Präsidenten, den Sitzungssaal zu verlassen, nicht nach, so sei es nach der vom Sächsischen Landtag beschlossenen Geschäftsordnung damit ohne Weiteres für die nächsten drei Sitzungstage von der Sitzung ausgeschlossen (§ 97 Abs. 1 Satz 3 GO). Dies sei hier der Fall gewesen. Insoweit habe der diesbezügliche Ausspruch des Landtagspräsidenten nur feststellenden Charakter gehabt. 

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VerfGH Sachsen zum Sitzungsausschluss: NPD-Abgeordnete durften rausgeworfen werden . In: Legal Tribune Online, 22.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6458/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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