Revision eingelegt: BGH soll Mor­dur­teil gegen Auto­raser prüfen

27.07.2017

Nachdem das LG Berlin im Februar zwei Raser wegen Mordes verurteilt hatte, soll der BGH das Urteil nun auf Rechtsfehler überprüfen. Die Anwälte der Männer haben Revision eingelegt, wie am Donnerstag bekannt wurde.

Das aufsehenerregende Berliner Mordurteil gegen zwei Raser kommt auf den Prüfstand. Die Verteidiger hätten Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, teilte ein Sprecher des Landgerichts in der Hauptstadt am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Nach einem tödlichen Autorennen in der City West waren mit den Männern im Februar bundesweit erstmals Raser wegen Mordes verurteilt worden. Die 28 und 25 Jahre alten Beschuldigten bekamen lebenslange Freiheitsstrafen. Zudem wurde ihnen für immer die Fahrerlaubnis entzogen.

Mit 160 Stundenkilometern hatte der Ältere in der Nacht zum 1. Februar 2016 eine rote Ampel überfahren und in der Nähe des Kaufhauses KaDeWe den Jeep eines unbeteiligten Fahrers gerammt. Der Geländewagen wurde mehr als 70 Meter weit geschleudert. Der 69 Jahre alte Fahrer starb noch im Auto.

Das Berliner Landgericht war überzeugt, dass die Sportwagenfahrer bei dem illegalen Rennen "mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz" handelten. Sie hätten zwar niemanden absichtlich* töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen. "Es ging um den Kick und das Ansehen in der Raser-Szene", hieß es im Urteil.

dpa/acr/LTO-Redaktion

*Klarstellende Änderung vorgenommen am 28.07.2017, 10:11 Uhr

Zitiervorschlag

Revision eingelegt: BGH soll Mordurteil gegen Autoraser prüfen . In: Legal Tribune Online, 27.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23681/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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