Mordfall Jakob von Metzler: Gäfgen lehnt Gericht als befangen ab

02.08.2011

Vor der anstehenden Entscheidung über seine Schmerzensgeldklage hat der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen gegen die zuständige Zivilkammer am LG Frankfurt einen Befangenheitsantrag gestellt. Das berichtet die Frankfurter Rundschau am Dienstag.

"Wir hegen die Besorgnis, dass die Kammer eine Vorfestlegung auf ein Urteil getroffen hat", zitierte die Zeitung Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer. Dem Gericht seien noch umfangreiche Schriftsätze und Hinweise auf Verfahrensfehler vorgelegt worden. Dennoch habe das Gericht bereits einen Tag nach Erhalt der letzten Anträge gegenüber der Presse mitgeteilt, dass ohne weitere Beweiserhebung schon am 4. August das Urteil verkündet werde, so Heuchemer weiter. "Das ist sehr ungewöhnlich und auch merkwürdig", zitiert die Frankfurter Rundschau den Juristen.

Wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage bei dem Zivilprozess hatte Gäfgen vergangene Woche zudem Strafanzeige gegen
den ehemaligen Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei
, Wolfgang Daschner, und einen Polizeibeamten erstattet.

Das Landgericht (LG) muss entscheiden, ob der inzwischen 36 Jahre alte Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler vom Land Hessen Schmerzensgeld für psychische Spätfolgen erhält, die auf ein Polizeiverhör vom 1. Oktober 2002 zurückzuführen sein sollen. Mit unerträglichen Schmerzen hatte Daschner damals den leugnenden Entführer bedrohen lassen, um am vierten Tag der Entführung endlich das Versteck der Geisel zu erfahren. Der Junge konnte aber nur noch tot geborgen werden.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Mordfall Jakob von Metzler: Gäfgen lehnt Gericht als befangen ab . In: Legal Tribune Online, 02.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3916/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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