Mietrechtsreform tritt zum 1. Mai in Kraft: Deckelung der Mieten in gefragten Städten

01.05.2013

Zum 1. Mai tritt das vom Bundestag im Dezember beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz in Kraft. Die Reform betrifft sowohl Vermieter als auch Mieter. Die Bundesländer sollen die Mieten an Orten mit akutem Wohnungsmangel stärker begrenzen können als bisher. Außerdem gelten neue Regelungen zur energetischen Sanierung.

Zum einen soll der Anstieg der Mieten in Großstädten gestoppt werden. Hierfür ist § 558 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erweitert worden. Danach können die Bundesländer festlegen, dass in bestimmten Gebieten die Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent, statt wie bislang um 20 Prozent, erhöht werden dürfen. Die neue Deckelung gilt nur für bestehende Mietverhältnisse in gefragten Städten oder Stadtvierteln mit akutem Wohnungsmangel.

Ein weiterer zentraler Punkt der Mietrechtsreform ist, dass Mieter bei energetischen Sanierungsmaßnahmen drei Monate lang die Miete trotz Lärm- und Schmutzbelästigungen nicht mehr mindern können. Elf Prozent der Kosten für eine bessere Dämmung dürfen jährlich auf die Mieten umgelegt werden. Allerdings müssen die Energiekosten den Mieter nun auch tatsächlich finanziell entlasten.

Sofern Mietnomaden keine Miete zahlen oder die Wohnungen verwahrlosen lassen, kann zukünftig schneller eine Zwangsräumung veranlasst werden. Der Vermieter kann mit dem neuen Gesetz auch eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn der Mieter die vereinbarte Kautionssumme nicht oder nur teilweise zahlt.

Das Mietrechtsänderungsgesetz wurde im Dezember mit den Stimmen von Union und FDP beschlossen. Insbesondere der Mieterbund hatte das Gesetz scharf kritisiert.

dpa/plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Mietrechtsreform tritt zum 1. Mai in Kraft: Deckelung der Mieten in gefragten Städten . In: Legal Tribune Online, 01.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8639/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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