Zahl der Prozesse auf Rekordtief: Mieter und Ver­mieter immer sel­tener vor Gericht

28.12.2018

Die Zahl der mietrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht nimmt in Deutschland seit 1996 kontinuierlich ab. Für das Jahr 2017 verzeichnet das Statistische Bundesamt die niedrigste Zahl seit der Wiedervereinigung.

Nebenkosten, Schimmel, Mieterhöhung: Gründe für Streit zwischen Mietern und Vermietern gibt es viele. Dennoch treffen sich beide Seiten immer seltener vor Gericht. In 226.933 Verfahren standen sie im vergangenen Jahr noch vor dem Richter, rund 20.000 Mal seltener als 2016. "Damit sank die Zahl der Mietrechtsprozesse auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung", teilte der Deutsche Mieterbund (DMB) in einer Presseerklärung mit. Die Zahl der Mietrechtsprozesse sinke seit 1996 (351.511) kontinuierlich, "insgesamt jetzt um mehr als 35 Prozent".

Die Zahl der Prozesse ist seit 1996 um gut ein Drittel gesunken, wie der Verband unter Berufung auf die jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts vorrechnete. Der DMB sieht einen Grund in der Rechtsberatung, die die Mietervereine anbieten. Wie im Vorjahr suchten dort 2017 rund 1,1 Millionen Menschen Rat. Wieder konnten 97 Prozent der Fälle außergerichtlich gelöst werden, heißt es.

Seit den 1990er Jahren ist aber auch die Eigentümerquote gestiegen. Das heißt, mehr Menschen leben in den eigenen vier Wänden - Mietstreitigkeiten gibt es dann keine. 2014 wohnten nach amtlichen Zahlen 45,5 Prozent der Deutschen im Eigentum, 1998 waren es noch 40,9 Prozent gewesen. Mietervereine erklären die Tendenz auch damit, dass Mietrechtsreformen und zahlreiche Urteile des Bundesgerichtshofes viele Streitpunkte entschärft haben.

Häufigstes Beratungsthema: Betriebskosten

In der Beratung geht es laut Mieterbund in gut jedem dritten Fall um die Betriebskostenabrechnung, etwa halb so oft um Wohnungsmängel. Schon an dritter Stelle steht die Mieterhöhung, die bundesweit mit 11,7 Prozent knapp jeden achten Klienten in die Rechtsberatung führte. Fünf Jahre zuvor hatte der Anteil noch bei 6,6 Prozent gelegen. "Hier spiegeln sich Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten mit zuletzt stark steigenden Mieten wieder", erklärte der DMB. In den Großstädten sind nach der Statistik Mängel und Mieterhöhungen noch etwas häufiger ein Thema als im bundesweiten Durchschnitt.

Vor Gericht sind nach Angaben des Mieterbundes wie in den Vorjahren "Vertragsverletzungen" und "Betriebskosten" die häufigsten Gründe für mietrechtliche Auseinandersetzungen. Mieterhöhungen seien der dritthäufigste Grund und auf Platz vier der Prozesssatistik lägen wie in den Vorjahren Verfahren zum Thema "Mietkaution". Bei diesen Streitigkeiten gehe es in den meisten Fällen um Fragen der Rückzahlung der Kaution und damit letztlich überwiegend um Fragen der Schönheitsreparaturen.

hs/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Zahl der Prozesse auf Rekordtief: Mieter und Vermieter immer seltener vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 28.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32943/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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