BMJV präsentiert Entwurf für Neuregelung der Mietpreisbremse: Ent­schär­fung der Ver­schär­fung

12.07.2018

Die Neuregelung der Mietpreisbremse gehört zu den Themen, die sich Bundesjustizministerin Katarina Barley für diese Legislaturperiode auf die Fahnen geschrieben hat. Dabei muss sie der Union nun aber entgegenkommen.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) schwächt die geplante Neuregelung der Mietpreisbremse ab. Zwar sollen Vermieter wie schon geplant künftig statt elf Prozent nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen - die Neuerung soll aber nur für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Das geht aus einem auf den 10. Juli datierten Gesetzentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Im Anfang Juni von Barley präsentierten Entwurf sollten von dieser Regelung noch alle Mieter profitieren. Die Union kritisierte, dass Barley die sogenannte Modernisierungsumlage deutschlandweit senken wollte und nicht nur in Mietpreisbremsen-Gebieten. Künftig würde die begrenzte Umlage nur noch für Gebiete greifen, "in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist".

Für die entsprechende Einstufung sind die Landesregierungen zuständig. Allerdings soll, wie auch bisher schon geplant, die Miete nach einer Modernisierung um maximal drei Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren steigen.

Union begrüßt Entschärfung des ursprünglichen Entwurfs

Der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse sieht auch eine Auskunftspflicht für Vermieter vor, die zehn Prozent oder mehr auf die ortsübliche Miete aufschlagen wollen. Bei Modernisierungen, die mit der Absicht durchgeführt werden, Mieter loszuwerden, sollen Mieter Anspruch auf Schadensersatz bekommen. Wer eine solche Modernisierung ankündigt oder vornimmt, muss zudem mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW reagierte erfreut auf die Änderung bei der Modernisierungsumlage. Präsident Axel Gedaschko erwartete aber "letztendlich keine positive Wirkung für den Wohnungsmarkt". Vielmehr müsse die Politik bessere Bedingungen für den Neubau schaffen.

CDU-Mietrechtsexperte Dr. Jan-Marco Luczak wertete das Entgegenkommen des Bundesjustizministeriums (BMJV) gegenüber LTO als Erfolg. In den Augen der Union sei eine Begrenzung der Modernisierungsumlage nur in Ballungsgebieten geboten. "Es ist gut, dass die Ministerin dies eingesehen hat und nur noch dort regeln will, wo es auch notwendig ist."

Auch die Geldbuße für gezieltes "Herausmoderinisieren" begrüße man, so Luczak. Allerdings sieht die Union hier wohl noch weiteren Nachbesserungsbedarf: So brauche man "eine zielgenaue und rechtssichere Lösung, die gezielt die schwarzen Schafe sanktioniert. Für die Union ist aber auch klar: Diese darf nicht dazu führen, dass private Kleinvermieter kriminalisiert werden. Damit Modernisierungen auch künftig möglich sind, brauchen wir klare Regelungen, die nicht abschrecken. Es besteht ein gemeinsames Verständnis zwischen Union und SPD, das hier noch nachgearbeitet werden muss."

Das BMJV wollte am Donnerstag auf Anfrage von LTO die geplante Abschwächung des ursprünglichen Gesetzentwurfs nicht kommentieren.

dpa/hs/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BMJV präsentiert Entwurf für Neuregelung der Mietpreisbremse: Entschärfung der Verschärfung . In: Legal Tribune Online, 12.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29705/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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