Volksbegehren in Bayern: Gut­achten hält Mie­ten­stopp für ver­fas­sungs­widrig

09.12.2019

Für das Mietrecht sei der Bund zuständig, nicht die Länder. Laut einem Gutachten des Staatrechtlers Papier sind Landesgesetze zur Deckelung der Miete daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

In Berlin hat der Senat bereits einen ersten Beschluss getätigt zu einem Landesgesetz, das die Mietpreise deckeln soll. Auch in Bayern gibt es eine Mietendeckel-Initiative: Der Münchner Mieterbund und seine Unterstützer wollen noch bis Ende Dezember Unterschriften für ein Volksbegehren "Mietenstopp" sammeln. Damit sollen Bestandsmieten - einschließlich der üblichen Staffelmieten - sechs Jahre eingefroren werden. Für Neubauten soll das nicht gelten. Maßgebliche Initiatorin ist die SPD-Politikerin Beatrix Zurek, die dem Münchner Mieterbund vorsteht. 

Wie bereits Dr. Michael Selk im LTO-Beitrag darlegte, bestehen jedoch Bedenken an der Verfassungswidrigkeit des angestrebten Gesetzesvorhabens. Dem schloss sich jetzt auch Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, an. Für das soziale Mietpreisrecht sei ausschließlich der Bund zuständig, nicht die Länder, argumentiert er in einem Gutachten für den Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). Nach Einschätzung Papiers sind Mietstopps in den einzelnen Bundesländern mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Derselben Meinung ist auch der bayerische Justizminister Georg Eisenreich. Anderer Meinung ist beispielsweise Prof. Dr. Ulrich Battis, der ein auf den Wohnungsmarkt zielendes Mietenmoratorium in bestimmten Konstellationen für zulässig hält.

Der GdW als Auftraggeber des Gutachtens repräsentiert keine riesigen Immobilienunternehmen, sondern größtenteils kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen. Auch diese lehnen Mietdeckelung jedoch strikt ab. Grund ist die Befürchtung, dass den Unternehmen in Zukunft Geld sowohl für Neubauten als auch für Modernisierung ihrer Wohnungen fehlen könnte.

Papiers Gutachten ist eine schlechte Nachricht für die bayerische Mietendeckel-Initiative, denn die Rechtsfrage kann für die Initiative entscheidend sein. Vor der Zulassung jedes Volksbegehrens prüft das Innenministerium, ob das jeweilige Thema rechtlich zulässig ist. In der Vergangenheit ist es mehrfach vorgekommen, dass Volksbegehren aus rechtlichen Gründen abgelehnt wurden. Dann bleibt den Initiatoren nur eine Klage vor Gericht.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Volksbegehren in Bayern: Gutachten hält Mietenstopp für verfassungswidrig . In: Legal Tribune Online, 09.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39143/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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