LG Berlin hebt einstweilige Verfügung auf
Kachelmann darf Mitglieder einer Bürgerinitiative weiterhin als Neonazis bezeichnen
29.03.2012
Nach Ansicht des Landgerichts (LG) verletzen die Äußerungen Kachelmanns das klagende Mitglied der Bürgerinitiative nicht in seinem Persönlichkeitsrecht. Der Wettermoderator habe nicht den Kläger persönlich als "Neonazi oder Verrückter" bezeichnet (Urt. v. 28.03.2012).
Die Mitglieder der Bürgerinitiative "Sauberer Himmel" glauben, dass die Kondensstreifen von Flugzeugen in Wahrheit chemische Wolken ("Chemtrails") seien, die von unbekannten Mächten am Himmel versprüht werden. Gerade im neonazistischen Milieu sollen diese Verschwörungstheorien weit verbreitet sein.
Auf eine Anfrage des Klägers zu den Hintergründen der Kondensstreifen antwortete Kachelmann per E-Mail mit den umstrittenen Äußerungen.
Hierin sah das LG eine "ganz allgemeine" Äußerung über die Chemtrail-Bewegung. Die Bezeichnung "verrückt" sei im umgangssprachlichen Sinne zu verstehen.
tko/LTO-Redaktion
Zitiervorschlag
, LG Berlin hebt einstweilige Verfügung auf: Kachelmann darf Mitglieder einer Bürgerinitiative weiterhin als Neonazis bezeichnen. In: Legal Tribune ONLINE, 29.03.2012, http://www.lto.de/persistent/a_id/5903/ (abgerufen am 26.05.2013)
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