Mecklenburg-Vorpommern
Kirche erwägt Klage gegen Bäderregelung
11.05.2011
Die neue Bäderregelung ermöglicht die sonntägliche Ladenöffnung in 96 Ferienorten des Landes von Ende März bis Ende Oktober. Sie war erarbeitet worden, nachdem das mecklenburg-vorpommersche Oberverwaltungsgericht (OVG) die weiter gehende Vorgängerregelung 2010 nach einer Klage der Kirchen gekippt hatte. Damals konnten die Geschäfte in 110 Orten an noch mehr Sonntagen im Jahr öffnen.
Wirtschaftsminister Jürgen Seidel (CDU) warb bei dem Symposium, das von den evangelischen und katholischen Kirchen im Land veranstaltet wurde, um Verständnis für die Bedürfnisse der Tourismuswirtschaft: "Der Urlaubsgast erwartet von uns, dass er auch am Sonntag hier einkaufen kann." Seidel verwies auch auf die wirtschaftliche Bedeutung des Fremdenverkehrs für Mecklenburg-Vorpommern.
Die Kulturbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Petra Bahr, machte unter Berufung auf die Weltgesundheitsorganisation WHO auf die gesundheitlichen Folgen eines Lebens ohne Rhythmen aufmerksam. Fehlten klar abgregrenzte Ruhephasen, drohe ein "seelischer Infarkt" und Burn-out. Der gestresste Großstädter fliehe daher regelmäßig in den Kurzurlaub. Dabei sei es fatal, wenn sich die Fluchtorte genauso anfühlten wie die Metropole.
Die Kirche hat laut Werbs bis Anfang Juli Zeit, Klage gegen die Verordnung einzureichen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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, Mecklenburg-Vorpommern: Kirche erwägt Klage gegen Bäderregelung. In: Legal Tribune ONLINE, 11.05.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/3246/ (abgerufen am 22.05.2012)
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