Breivik zurechnungsfähig: 21 Jahre Haft für norwegischen Massenmörder

24.08.2012

Das Gericht hat Anders Behring Breivik für zurechnungsfähig erklärt. Die Richter verhängten die Höchststrafe von 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Damit muss Breivik die Verantwortung für seine zwei Attentate mit 77 Toten vom vergangenen Sommer übernehmen.

Breivik hatte am 22. Juli 2011 zuerst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und so acht Menschen getötet. Später hatte er in einem grausamen Blutbad auf der Fjordinsel Utøya 69 meist jugendlichen Sozialdemokraten das Leben genommen.

Der 33-jährige hatte seine Taten vor Gericht zugegeben, aber keine Reue gezeigt. In seinem Geständnis bezeichnete er die Morde als "grausam, aber notwendig" und nannte als Tatmotiv Hass auf den Islam und die regierenden Sozialdemokraten. Während des gesamten Prozesses hatte sich Breivik vehement gegen eine Einweisung in die Psychiatrie gewehrt.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Breivik zurechnungsfähig: 21 Jahre Haft für norwegischen Massenmörder . In: Legal Tribune Online, 24.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6920/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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