LVerfG erlaubt NPD-Besuch im Flüchtlingsheim: Auch rechte Abge­ord­nete haben Rechte

01.09.2015

NPD-Abgeordnete dürfen eine Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge besichtigen, allerdings unter Auflagen. Die Weigerung des Innenministeriums verletze die Rechte der Abgeordneten, teilte das LVerfG in Greifswald am Dienstag mit.

Die NPD ist keine verbotene Partei und ihren Abgeordneten stehen dieselben Rechte zu wie anderen Parlamentariern. Deshalb dürfen sie die Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Horst in Mecklenburg-Vorpommern besichtigen, entschied das Landesverfassungsgericht (LVerfG) Mecklenburg-Vorpommern. Es stellt den Besuch allerdings unter Auflagen. Die NPD-Landtagsfraktion und Abgeordnete hatten gegen das Innenministerium geklagt, das den Mitgliedern der rechtsextremen Partei den Zutritt zuvor verweigert hatte.

Den Abgeordneten stehe ein "(Selbst)informationsgewinnungsrecht" zu, begründete das Gericht die Entscheidung. Der Innenminister sei allerdings berufen, die näheren Einzelheiten eines Besuchs wie Tag, Dauer, und Ablauf festzulegen. Dies ergebe sich aus den Schutzverpflichtungen gegenüber den Bewohnern und den Sicherheitsbedürfnissen, die aus dem NPD-Besuch folgen (Beschl. v. 27.08.2015, Az. LVerfG 4/15 e.A.)

"Scheinheilige und unverhüllte Provokation"

Die Ablehnung hatte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) Anfang Juli damit begründet, dass in der wegen der hohen Belegung ohnehin angespannten Situation das friedliche Zusammenleben der Flüchtlinge beeinträchtigt werden könnte, da die NPD durch ausländerfeindliche Äußerungen und asylkritische Positionen die politische Debatte anheize.

Caffier reagierte am Dienstag verhalten auf die Entscheidung. Er nehme sie zur Kenntnis, sagte er. Das NPD-Vorhaben, die Erstaufnahmeeinrichtung zu besuchen, bezeichnete er als "scheinheilige und unverhüllte Provokation". Bei einer Besichtigung durch NPD-Abgeordnete stünden die öffentliche Sicherheit und die Sicherheit der Asylbewerber an erster Stelle. Der Beschluss -  so Caffier weiter -  bestärke ihn darin, alles zu tun, damit das NPD-Verbotsverfahren Erfolg habe. "Wenn dies gelingt, brauchen wir uns nicht mehr mit solchen Anträgen zu befassen."

Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Nieszery, sprach im Zusammenhang mit dem geplanten NPD-Besuch von "menschenverachtendem Zynismus". Für die in der Einrichtung untergebrachten Menschen und das Klima dort sei der Besuch "absolut unakzeptabel". Dennoch akzeptiere man die Entscheidung des LVerfG.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LVerfG erlaubt NPD-Besuch im Flüchtlingsheim: Auch rechte Abgeordnete haben Rechte . In: Legal Tribune Online, 01.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16775/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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