Verurteilung von Lutz Bachmann: Staats­an­walt­schaft und Ver­tei­di­gung kün­digen Rechts­mittel an

04.05.2016

Während Lutz Bachmann sich zu Unrecht wegen Volksverhetzung verurteilt sieht, ist der Staatsanwaltschaft die Geldstrafe gegen den Pegida-Chef nicht genug. So wird der Fall weiter die Justiz beschäftigen.

Der Volksverhetzungsprozess gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann geht in eine neue Runde. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung kündigten am Mittwoch Rechtsmittel gegen das am Vortag
gefällte Urteil des Amtsgerichts (AG) Dresden an. Es hatte den Mitgründer des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen gegen Flüchtlinge zu einer Geldstrafe von von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro, insgesamt also 9.600 Euro verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung, die Verteidigung Freispruch gefordert. Ob die Anklagebehörde gegen das Urteil Berufung oder Revision einlegen werde, sei noch nicht entschieden, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase.

Klarheit herrscht diesbezüglich auf Seiten der Verteidigung. Sie werde auf jeden Fall in Berufung gehen, sagte Bachmanns Anwältin Katja Reichel. "Das Schreiben ans Amtsgericht geht heute noch raus", kündigte sie an.

Die Staatsanwaltschaft hatte auch aufgrund der vielen Vorstrafen Bachmanns eine Gefängnisstrafe gefordert. Der 43-Jährige hatte im September 2014 in Facebook-Kommentaren Flüchtlinge als "Viehzeug", "Gelumpe" und "Dreckspack" bezeichnet. Bachmann bestreitet, Verfasser dieser Posts gewesen zu sein. Seine Anwältin wirft dem Gericht vor, eine Beweisführung zur Entlastung ihres Mandanten nicht zugelassen zu haben. Sie hatte unter anderem die Ladung eines Facebook-Verantwortlichen als Zeugen und ein internationales Rechtshilfeersuchen beantragt, um Informationen von dem US-Unternehmen zu erhalten.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verurteilung von Lutz Bachmann: Staatsanwaltschaft und Verteidigung kündigen Rechtsmittel an . In: Legal Tribune Online, 04.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19304/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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