LSG Niedersachsen-Bremen: Krankenkasse muss keine Haarentfernung per Laser zahlen

16.05.2013

Frauen mit übermäßigem Haarwuchs im Gesicht haben keinen Anspruch auf eine Laserbehandlung auf Kassenkosten. Wie das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, könnten die Haare auch mit einer Nadelepilation entfernt werden. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervor.

Die klagende Frau hatte vorgebracht, dass alle bisher angewandten Methoden den Haarwuchs nicht dauerhaft reduziert hätten, sondern das nur mit einer Laserbehandlung möglich sei. Eine Nadelepilation sei ihr wegen der Schmerzen nicht zuzumuten. Das sah das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen jedoch anders und wies ihre Klage gegen die Krankenkasse ab (Urt. v. 17.10.2012, Az. L 1 KR 443/11).

Die Laserbehandlung sei eine neue Methode, über deren therapeutischen Nutzen es noch kein abschließendes Urteil gebe, urteilten die Celler Richter. Mit der Nadelepilation stehe eine wirksame Methode zur Verfügung, die nicht grundsätzlich dadurch ausgeschlossen sei, dass sie langwierig und möglicherweise auch schmerzhaft sei. Die Berufung wurde nicht zugelassen.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LSG Niedersachsen-Bremen: Krankenkasse muss keine Haarentfernung per Laser zahlen . In: Legal Tribune Online, 16.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8747/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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