LG Stuttgart eröffnet Hauptverfahren: LBBW-Vorstände müssen 2014 vor Gericht

31.10.2013

Ein amtierender und sechs ehemalige Vorstände der LBBW müssen sich voraussichtlich von 2014 an wegen Bilanzfälschung vor dem LG Stuttgart verantworten. Die Wirtschaftsstrafkammer habe das Hauptverfahren gegen die Vorstände eröffnet, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Neben den Vorständen sollen zwei Mitarbeiter und zwei Abschlussprüfer wegen des Vorwurfs der unrichtigen Darstellung und der Beihilfe zur Verletzung der Berichtspflicht auf der Anklagebank sitzen. Ein Sprecher der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) wollte das Verfahren nicht kommentieren. Der Aufsichtsrat und der zuständige Ausschuss würden sich mit dem Thema befassen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte schon im November 2012 Klage erhoben. Das Gericht wollte damals mehr Zeit für die Prüfung. Die Anklageschrift sei "überdurchschnittlich lang und vermutlich auch kompliziert", sagte ein Gerichtssprecher seinerzeit. Die elf Angeschuldigten wiesen damals alle Vorwürfe klar zurück und warfen der Anklagebehörde vor, alte und neue Gesetze durcheinanderzubringen.

Die Vorwürfe drehen sich um die Geschäftsabschlüsse der Jahre 2005, 2006 und 2008. Die Manager sollen ein Konstrukt aus Tochterfirmen errichtet haben, das Risiken aus der offiziellen Bilanz heraushält. Zudem sollen sie die "dramatische Lage" einer eigentlich lebensrettenden Finanzspritze als bloße Vitalisierung der Wettbewerbsfähigkeit verschleiert haben. Die Verhandlung soll dem Gericht zufolge möglichst noch im ersten Quartal 2014 beginnen.

Die LBBW-Manager sind nicht die einzigen Banker, die bald vor Gericht stehen. Sechs Jahre nach dem milliardenschweren Fehlkauf der österreichischen Bank Hypo Group Alpe Adria muss sich auch fast der komplette Ex-Vorstand der BayernLB nun doch wegen Untreue vor Gericht verantworten.

dpa/age/LTO-Redaktion

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LG Stuttgart eröffnet Hauptverfahren: LBBW-Vorstände müssen 2014 vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 31.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9939/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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