LG Rottweil: Krankenschwester soll lebenslang ins Gefängnis

31.10.2011

Im Mordprozess gegen eine Krankenschwester aus Tuttlingen (Baden-Württemberg) hat die Anklage eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Es gebe keinen Zweifel, dass die heute 48-Jährige mit dem Blutverdünnungsmittel Heparin zwei 78 und 90 Jahre alte Patienten zu Tode gespritzt habe, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Montag.

Im Mordprozess gegen eine Krankenschwester aus Tuttlingen liegen Anklage und Verteidigung in ihren Plädoyers denkbar weit auseinander. Während der Staatsanwalt am Montag eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes forderte, ist die 48-Jährige dem Verteidiger zufolge unschuldig. Er forderte einen Freispruch. Das Urteil in dem monatelangen Indizienprozess wollen die Richter am Landgericht (LG) Rottweil an diesem Freitag verkünden.

Im Kreiskrankenhaus in Tuttlingen waren 2004 innerhalb weniger Wochen zwei Patienten nach Operationen an starken Blutungen gestorben, ein dritter Patient überlebte nur knapp. Es gebe keinen Zweifel daran, dass die Anästhesie-Schwester alle drei Männer aus Geltungssucht und Allmachtstreben mit einem Blutverdünnungsmittel zu Tode spritzen wollte, sagte der Staatsanwalt. Der Verteidiger der 48-Jährigen verwies hingegen darauf, dass es keinen Beweis für die Schuld der Krankenschwester gebe. Das Blutverdünnungsmittel hätte von jedem OP-Mitarbeiter verabreicht werden können.

Die Krankenschwester war bereits vor knapp drei Jahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil sie einem Patienten ein gefährliches Medikament gegeben hatte. Ihr Geständnis damals habe rein taktische Gründe gehabt, betonte ihr Verteidiger nun. Es hatte nämlich einen Deal gegeben: Mit ihrem Geständnis blieb der Frau eine mögliche Gefängnisstrafe erspart. Nach Überzeugung der Richter handelte sie damals aus Geltungssucht.

dpa/age/LTO-Redaktion

 

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LG Rottweil: Krankenschwester soll lebenslang ins Gefängnis . In: Legal Tribune Online, 31.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4693/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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