Fall Gustl Mollath: Streit um Gutachter im Wiederaufnahmeverfahren

07.07.2014

Sieben Jahre in der Psychiatrie haben das Misstrauen von Gustl Mollath in die deutsche Justiz geprägt. Seit Montag kämpft der 57-Jährige in seinem Wiederaufnahmeverfahren um seine Reputation. Einen ersten Antrag wies das LG Regensburg ab.

Der Fall des sieben Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Nürnbergers Gustl Mollath hat die bayerische Justiz erschüttert. Fast ein Jahr nach seiner Freilassung begann am Montag das Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht (LG) Regensburg. Gleich zum Auftakt beantragte Mollath, den psychiatrischen Sachverständigen aus dem Gerichtssaal zu weisen - allerdings erfolglos.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung. Im ersten Verfahren hatte das LG Nürnberg-Fürth 2006 festgestellt, dass Mollath seine inzwischen von ihm geschiedene Frau 2001 körperlich misshandelt und Autoreifen zerstochen hatte. Weil die Gutachter den Nürnberger jedoch wegen seiner angeblichen Wahnvorstellungen als gemeingefährlich einstuften, sprach das Gericht Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei und wies ihn stattdessen in die Psychiatrie ein. Erst im vergangenen August kam er frei.

Gutachter wie "Damoklesschwert"

Der 57 Jahre alte Mollath meldete sich am Montag zu Prozessbeginn zu Wort: "Von mir gibt es kein Einverständnis zu den Sachverständigen", sagte Mollath. Er verlangte, dass bei seiner Vernehmung Professor Norbert Nedopil als Gutachter den Gerichtssaal verlässt. Er wolle sich frank und frei verteidigen: "Das kann ich aber nicht, wenn Herr Nedopil als Damoklesschwert über mir schwebt." Er bekomme Beklemmungen und Angstzustände.

Die Staatsanwaltschaft sprach von einem Dilemma. Die Strafprozessordnung sehe die Anwesenheit des Gutachters vor. "Das Gericht muss sich mit der Frage der Schuldfähigkeit und der Gefährlichkeit des Angeklagten befassen", sagte der Staatsanwalt. Dem folgte auch das LG und wies den Antrag der Verteidigung zurück: Nedopil blieb im Gerichtssaal.

Ex-Frau nicht erschienen

Mollaths Ex-Frau, die als Nebenklägerin am Prozess beteiligt ist, erschien nicht. Der Angeklagte wertete das als "puren Selbstschutz". Er ist überzeugt, dass seine Ex-Frau und die Justiz ein Komplott geschmiedet und ihn in die Psychiatrie gebracht hatten.

Mollath hatte während seines Strafverfahrens seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften angezeigt. Er schrieb viele, oft verworrene Briefe an Behörden, Staatsanwälte, die Bank, seine Frau, den Papst, UN-Generalsekretär Kofi Annan und andere. Empfänger sahen seine Schreiben als Querulanz und Verfolgungswahn, die Staatsanwaltschaft legte die Anzeigen ad acta. Als jedoch 2012 ein älterer Revisionsbericht der HypoVereinsbank auftauchte, belegte er einen Teil von Mollath Schwarzgeld-Vorwürfen.

Das LG Regensburg hat für den neu aufgerollten Prozess gegen Mollath 17 Verhandlungstage angesetzt und 44 Zeugen geladen. Darunter sind auch Richter, Staatsanwälte und Gutachter aus vorherigen Prozessen und Ermittlungsverfahren. Der Prozess wird am Dienstag mit der Vernehmung von Polizeibeamten fortgesetzt.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Fall Gustl Mollath: Streit um Gutachter im Wiederaufnahmeverfahren . In: Legal Tribune Online, 07.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12475/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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