LG Münster hat keinen Verdacht auf Straftat: Ein­tags­küken dürfen getötet werden

09.03.2016

Das massenhafte Töten männlicher Küken erfüllt keinen Straftatbestand. Zu dieser Einschätzung kam das LG Münster und lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Betreiber einer Kükenbrüterei ab.

Das Landgericht (LG) Münster hat eine Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des massenhaften Tötens männlicher Küken abgelehnt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, hat sich der beschuldigte Betreiber einer Kükenbrüterei im Münsterland nicht strafbar gemacht.

Zwar sehe das Tierschutzgesetz eine Strafe vor, wenn Tiere ohne vernünftigen Grund getötet würden. Dem stehe aber die Tierschutzschlachtverordnung aus dem Jahr 2012 entgegen. Diese regele die zulässigen Tötungsformen für Eintagsküken. Außerdem liegt nach Ansicht des Gerichts ein vernünftiger Grund für die Tötung vor.

Das Gericht wies darauf hin, dass der Gesetzgeber gefordert sei, wenn eine über Jahrzehnte ausgeübte Praxis strafrechtlich anders bewertet werden solle. Diese Entscheidung könne nicht das Gericht übernehmen – "unbeschadet aller moralisch-ethischen Implikationen", heißt es in der Pressemitteilung.

Verbot des Umweltministeriums vor dem OVG in Münster

Mit der bundesweit umstrittenen Tötung beschäftigt sich am 20. Mai auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hatte 2013 die Praxis in Nordrhein-Westfalen verbieten wollen. Das Verwaltungsgericht (VG) Minden hat das Verbot aber wieder aufgehoben. Nun ist die nächste Instanz an der Reihe. Weitere Verfahren an den Verwaltungsgerichten im Land sind anhängig.

Tierschützer kämpfen schon lange für ein Verbot des Kükentötens. Die Organisation Peta, auf deren Anzeige die Anklage in Münster zurückgeht, spricht von jährlich bundesweit über 50 Millionen männlichen Küken, die vergast oder lebendig geschreddert würden. Sie seien für die Industrie wertlos, da sie keine Eier legen und auch nicht schnell genug Fleisch ansetzen.

Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) hatte im vergangenen Jahr weitere Forschungsgelder bewilligt, um Alternativverfahren voranzubringen, bei denen das Geschlecht der Küken bereits im Ei erkannt wird.

dpa/una/LTO-Redaktion

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LG Münster hat keinen Verdacht auf Straftat: Eintagsküken dürfen getötet werden . In: Legal Tribune Online, 09.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18727/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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