LG München I zu Kabel Deutschland: Irreführende Werbung mit Flatrate

29.07.2014

Eine schnelle Übertragungsgeschwindigkeit auf der einen Seite, eine drastische Drosselung auf der anderen. Das LG hat Kabel Deutschland dazu verurteilt, nicht länger für die Internet-Flatrate zu werben, ohne hinreichend auf die Bedingungen hinzuweisen.

Die angegriffene Werbung von Kabel Deutschland erwecke beim Kunden eine falsche Vorstellung vom vertraglich vereinbarten Datenvolumen, entschied das Landgericht (LG) München I. Das gab die Verbraucherzentrale Bundesverband, die für einen Kunden geklagt hatte, am Montag bekannt (Urt. v. 25.06.2014, Az. 37 I 1267/14).

Kabel Deutschland warb mit einer Internet-Flatrate mit Geschwindigkeiten von 10 bis 100 Megabit pro Sekunde je nach Tarif. Gleichzeitig behielt sich das Unternehmen vor, diese auf 100 Kilobit pro Sekunde für Filesharing-Anwendungen zu drosseln, wenn der Kunde ein Datenvolumen von 10 Gigabyte am Tag erreicht hat. Hierauf hatte Kabel Deutschland jedoch nur in einer Fußnote auf der Rückseite des Werbeflyers hingewiesen. Diese war auch nicht mit der Angabe zur Internetgeschwindigkeit verknüpft.

Das sorge für eine falsche Vorstellung beim Kunden, der eine Drosselung dann nicht hinnehmen müsse, wie das LG entschied. Es liege eine Irreführung vor, die auch wettbewerblich relevant sei. Einem durchschnittlichen Nutzer sei es wichtig, bei einer Flatrate gerade nicht überlegen zu müssen, ob eine bestimmte Datenmenge erreicht ist, heißt es in dem Urteil.

Kabel Deutschland hingegen hielt die Werbung schon deshalb für zulässig, weil nur bestimmte, vermeintlich illegale Internetnutzungen von der Drosselung betroffen seien, nämlich das Filesharing. Doch was hierunter genau zu verstehen ist, darüber herrschte vor Gericht Unklarheit. Das LG führte schließlich in seinem Urteil aus, dass eben nicht nur illegale Anwendungen dem Begriff unterfielen. So habe Kabel Deutschland auf Nachfrage sogar selbst eingeräumt, dass beispielsweise auch Skype über ein Filesharingprotokoll laufe.

Wie die Verbraucherzentrale mitteilte, ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG München I zu Kabel Deutschland: Irreführende Werbung mit Flatrate . In: Legal Tribune Online, 29.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12706/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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