LG München II verhängt hohe Freiheitsstrafe: Drei Jahre und neun Monate Haft für Hoeneß-Erpresser

16.12.2014

Der Mann, der versucht hatte, Uli Hoeneß mittels eines Drohbriefs um 215.000 Euro zu erpressen, muss nach einem Urteil des LG München II für drei Jahre und neun Monate hinter Gitter - drei Monate länger als der ehemalige Vereinsmanager. Vor Gericht zeigte er sich geständig und bedauerte die Tat.

Der Erpresser von Uli Hoeneß ist wegen eines besonders schweren Falls der versuchten Erpressung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. "Es besteht kein Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten", sagte der Vorsitzende Richter Oliver Ottmann am Dienstag. "Der Sachverhalt steht fest aufgrund des Geständnisses." Der Angeklagte habe beschlossen, Hoeneß' "Ängste bezüglich der bevorstehenden Haft auszunutzen". Das Landgericht (LG) München II blieb mit dem Urteil hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die vier Jahre und drei Monate gefordert hatte (Urt. v. 16.12.2014, Az. 2 Kls 69 Js 14783/14).

"Der Angeklagte zeigte im Rahmen seiner Persönlichkeit Schuldeinsicht und Reue", begründete der Richter die Entscheidung. Mit seinem Geständnis habe der 51-Jährige dem seit Juni wegen Steuerhinterziehung inhaftierten Hoeneß und dessen Ehefrau Susanne einen Auftritt vor Gericht erspart. Zudem habe der Mann zu keinem Zeitpunkt eine Chance auf die Realisierung seiner Forderung gehabt. Schuldschärfend bewertete das Gericht die Vorstrafen des Angeklagten, die Höhe seiner Forderung und die kriminelle Energie bei der Planung und Ausführung der Tat.

Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte hatte zum Prozessauftakt am Montag gestanden, Hoeneß vor dessen Haftantritt mit einem Drohbrief erpresst und 215.000 Euro verlangt zu haben. Der Erpresser hatte Hoeneß einen "unruhigen Haftverlauf" angedroht. Der ehemalige Präsident des FC Bayern sitzt inzwischen wegen Steuerhinterziehung in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech ein.

Hoeneß über Weihnachten bei Familie, vielleicht bald Freigänger

Verteidiger Martin Heidenreich verwies auf die schwierige finanzielle und gesundheitliche Situation des Mannes, der mehr als 300 000 Euro Schulden hat und an Diabetes leidet. Er hielt eine milde Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten für ausreichend. Sein Mandant habe mit dem Geständnis Einsicht gezeigt.

Der Angeklagte, der bereits in einem Brief um Verzeihung gebeten hatte, entschuldigte sich noch einmal bei Hoeneß und seiner Familie. Er wolle betonen, "dass mir die Tat sehr leidtut und dass ich mein Handeln in dieser Situation, in der ich nicht mehr ein noch aus wusste, zutiefst bereue".

Er habe sich über das Urteil gegen Hoeneß geärgert und es als zu milde empfunden, "was mir moralisch überhaupt nicht zustand". Hoeneß war wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Weihnachten soll der 62-Jährige Ausgang bekommen und mit seiner Familie feiern können. Schon im Januar 2015 - ein halbes Jahr nach Haftantritt - könnte er Freigänger werden.

cvl/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG München II verhängt hohe Freiheitsstrafe: Drei Jahre und neun Monate Haft für Hoeneß-Erpresser . In: Legal Tribune Online, 16.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14121/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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