LG München I zu Fotos von Schumachers Frau: Veröffentlichung war rechtswidrig

17.07.2014

In einem Rechtsstreit zwischen Corinna Schumacher und dem Burda-Verlag hat das LG München I drei Magazinen den Abdruck von Fotos von ihr untersagt. Sie zeigen die Frau des Ex-Rennfahrers Michael Schumacher auf dem Weg zu ihrem Mann ins Krankenhaus.

Das Landgericht (LG) München I verurteilte die Zeitschriften Bunte, Neue Woche und Super Illu zur Unterlassung (Urt. v. 16.07.2014, Az. 9 O 5966/14). Gerichtssprecherin Stefanie Ruhwinkel bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der Süddeutschen Zeitung. Das "Schutzinteresse der Klägerin" überwiege im Vergleich zum Berichtsinteresse, entschied das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eine Sprecherin von Bunte und Super Illu kündigte am Donnerstag an: "Wir denken, dass unsere Argumentation nicht ausreichend berücksichtigt worden ist, wir werden das Urteil nun prüfen und dann entscheiden." Es geht um Bilder von Corinna Schumacher vom 3. Januar 2014. Michael Schumacher lag damals nach einem Skiunfall in einer Klinik im französischen Grenoble.

Corinna Schumacher geht gegen zahlreiche Medien vor, wie ihr Frankfurter Anwalt Felix Damm sagte. Ähnliche Rechtsstreitigkeiten wie in München gebe es vor Gerichten in Köln, Hamburg und Frankfurt.

Schumachers Unfall hatte die allgemeine Frage nach dem Bestehen von Verkehrssicherungspflichten auf und abseits von Skipisten aufgeworfen.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG München I zu Fotos von Schumachers Frau: Veröffentlichung war rechtswidrig . In: Legal Tribune Online, 17.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12602/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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