Markenstreit am LG München: "Ein Herz für Tiere" auch als Leckerli

09.07.2019

Vor 15 Jahren sicherte sich ein Bioladen-Betreiber die Marke "Ein Herz für Tiere", seitdem verkauft er etwa 500 herzförmige Tierleckerlis pro Jahr. Doch mun will ein Verlag die Marke nutzen. Am Dienstag ging der Prozess in München los.

Wer darf künftig Tiernahrung unter dem Markennamen "Ein Herz für Tiere" verkaufen? Mit dieser Frage setzt sich seit Dienstag das Landgericht (LG) München I auseinander. Bei dem Prozess stehen sich der Münchner Verlag "Ein Herz für Tiere Media GmbH" und der Ismaninger Tierfutterhersteller Walter Höfler gegenüber. Höfler hatte den Namen für die Tiernahrung vor 15 Jahren beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen und hält die Rechte daran. Der Verlag wiederum will die Marke selbst schützen lassen und verlangt vor Gericht die Löschung von Höflers Eintrag.

"Ich stelle mit meiner Familie seit etwa 15 Jahren rund 500 der Herzen pro Jahr selbst her", sagte der 67-jährige Höfler zum Prozessauftakt. Die Leckerlis verkaufe er in seinem Bioladen in Ismaning und auf Messen. Bei der Eintragung der Marke im Jahr 2004 habe er sich bewusst verpflichtet, diese nicht für Printprodukte zu benutzen: "Ich wollte nicht angreifbar sein, nun werde ich angegriffen."

Nachn Ansicht des Verlags, der unter anderem das Tiermagazin "Ein Herz für Tiere" herausgibt, ist die verkaufte Menge nicht relevant genug, um den Markenschutz aufrechtzuerhalten. "Er benutzt die Marke nicht ernsthaft", argumentierte der Klägeranwalt. "Unserer Meinung nach ist der Markenschutz damit verfallen." Das plötzliche Interesse an der Marke begründete der Anwalt vor allem damit, dass es im Verlag Überlegungen gebe, selbst Tierfutter unter dem bekannten Slogan zu vertreiben.

"Mal wieder ein Groß gegen Klein"

Ein Kaufangebot als Alternative zur Löschung lehnt Höfler ab: "Ich bin nicht käuflich." Für ihn gehe es nicht ums Geld, der Prozess sei für ihn "mal wieder ein Groß gegen Klein". Er hänge sehr an dem Namen, erklärte der 67-Jährige. Künftig wolle er die Leckerlis unter dem Slogan auch im Internet anbieten. Schon im vergangenen Jahr habe er deshalb ein Kaufangebot abgelehnt - damals habe der Verlag ihm 1.000 Euro für die Marke angeboten. Als er dies nicht annahm, sei "wenig später die Klage ins Haus geflattert".

Dass die Anzahl der verkauften Herzen für den Erhalt der Marke reicht, bezweifelte allerdings auch die Vorsitzende Richterin. "Machen Sie die Marke doch zu Geld", riet sie Höfler. Der Bioladen-Betreiber blieb jedoch hart, der nächste Prozesstermin ist für den 6. September festgelegt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Markenstreit am LG München: "Ein Herz für Tiere" auch als Leckerli . In: Legal Tribune Online, 09.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36391/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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