Zahnarzt unterliegt Online-Portal: Posi­tive Bewer­tung bleibt gelöscht

17.04.2019

Das Internetportal Jameda muss nach Ansicht des LG München I gelöschte positive Bewertungen über einen Zahnarzt nicht wieder veröffentlichen. Der Mediziner witterte Schikane, da er sein Premium-Abo kurz vorher gekündigt hatte.

Im Streit um gelöschte Bewertungen auf dem Online-Bewertungsportal Jameda hat das Münchner Landgericht I (LG) die Klage eines Zahnarztes abgewiesen (Urt. v. 16.04.2019, Az. 33 O 6880/18). Der Mediziner aus Kiel hatte Jameda verklagt, weil das Portal Anfang 2018 zehn seiner positiven Bewertungen gelöscht hatte.

Zur Begründung führte der Mediziner an, Jameda habe die Bewertungen nur gelöscht, weil er kurz zuvor sein kostenpflichtiges Abonnement gekündigt hatte. Näher begründen konnte der Arzt seine Behauptungen aber nicht.

Allein der zeitliche Zusammenhang zwischen Kündigung und Löschung als Argument überzeugte das LG im Ergebnis damit nicht. Denn es sei unstreitig, dass Jameda auch schon zuvor Bewertungen, deren Echtheit sich nicht überprüfen lässt, von der Plattform entfernte. So konnte das Online-Portal sogar nachweisen, dass erhebliche Zweifel an der Echtheit der gelöschten Bewertungen bestanden. Mit der Löschung habe das Portal also einzig das Ziel der Qualitätssicherung verfolgt, befand das LG.

Im Übrigen lagen nach Auffassung der Kammer ebenso die Voraussetzungen für eine Wiederveröffentlichung der gelöschten positiven Bewertungen nicht vor. Zur Begründung übertrug die Kammer die Grundsätze der BGH-Rechtsprechung zur Löschung negativer Bewertungen, die auch im hier vorliegenden umgekehrten Fall anzuwenden seien. Demnach ist es Sache des Mediziners, zu beweisen, dass das Bewertungsportal mit der Löschung seiner Bewertungen eine Rechtsverletzung beging.

Letztliche ging auch der Umstand zu Lasten des Arztes, dass die Löschung kaum Auswirkungen auf seine Gesamtnote hatte: Diese sank in Folge der Löschungen um gerade einmal 0,1 Punkte, nämlich auf einem Durschnitt von 1,6 statt zuvor 1,5.

tik/LTO-Redaktion

mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

Zahnarzt unterliegt Online-Portal: Positive Bewertung bleibt gelöscht . In: Legal Tribune Online, 17.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34953/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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