LG Magdeburg
Nichtzahlung von Mindestlohn erfüllt Straftatbestand
29.06.2010
Das Gericht sprach den 57-Jährigen des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt für schuldig, weil er seine Beschäftigten deutlich unter dem Mindestlohn von 7,68 Euro entlohnte.
Der Angeklagter hatte in der Zeit von 2002 bis 2007 russisch sprechende Einwanderer als Gebäudereiniger zu einem Stundenlohn von lediglich 1,79 Euro beschäftigt. Der Sozialversicherung sei durch die nicht gezahlten Beiträge ein Schaden von 69.000 Euro entstanden.
Damit bewertete das Landgericht Marburg erstmals das Unterschreiten eines allgemeinverbindlichen Mindestlohns als Straftat und nicht wie bisher als Ordnungswidrigkeit. So weit ersichtlich waren eingeleitete Verfahren bisher stets gegen Zahlung von Auflagen eingestellt worden.
Mehr zum Thema Mindestlohn auf LTO.de:
Strafwürdiges Arbeitsentgelt: Der Staatsanwalt und der Mindestlohn
Zitiervorschlag
kgr/LTO-redaktion, LG Magdeburg: Nichtzahlung von Mindestlohn erfüllt Straftatbestand. In: Legal Tribune ONLINE, 29.06.2010, http://www.lto.de/persistant/a_id/846/ (abgerufen am 24.05.2012)
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