LG Magdeburg

Nichtzahlung von Mindestlohn erfüllt Straftatbestand

von kgr/LTO-redaktion

29.06.2010

In einem Prozess um nicht gezahlten Mindestlohn ist ein Reinigungsunternehmer aus Magdeburg zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Erstmalig erachtete damit ein Strafgericht per Urteil die Unterschreitung des Mindestlohns als strafrechtlich relevant.

Das Gericht sprach den 57-Jährigen des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt für schuldig, weil er seine Beschäftigten deutlich unter dem Mindestlohn von 7,68 Euro entlohnte.

Der Angeklagter hatte in der Zeit von 2002 bis 2007 russisch sprechende Einwanderer als Gebäudereiniger zu einem Stundenlohn von lediglich 1,79 Euro beschäftigt. Der Sozialversicherung sei durch die nicht gezahlten Beiträge ein Schaden von 69.000 Euro entstanden.

Damit bewertete das Landgericht Marburg erstmals das Unterschreiten eines allgemeinverbindlichen Mindestlohns als Straftat und nicht wie bisher als Ordnungswidrigkeit. So weit ersichtlich waren eingeleitete Verfahren bisher stets gegen Zahlung von Auflagen eingestellt worden.

 

Mehr zum Thema Mindestlohn auf LTO.de:

Strafwürdiges Arbeitsentgelt: Der Staatsanwalt und der Mindestlohn

DruckenSendenZitierenKommentieren

Zitiervorschlag

kgr/LTO-redaktion, LG Magdeburg: Nichtzahlung von Mindestlohn erfüllt Straftatbestand. In: Legal Tribune ONLINE, 29.06.2010, http://www.lto.de/persistant/a_id/846/ (abgerufen am 24.05.2012)

Infos zum Zitiervorschlag

Rechtsgebiete




Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland

Kommentare

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist deaktiviert.
24

Veranstaltungen und Seminare

25.05.2012, MainzMainz Media Forum

11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid

12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation

14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012

18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch

LTO-Quiz

© Rido - Fotolia.com

Was die Abkürzung AVB bedeutet, wissen Sie vielleicht noch, auch wenn Sie seit dem Examen das Versicherungsrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Moral Hazards? Und wo ist das internationale Versicherungsrecht noch gleich geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!

Ihre Meinung

Hells Angels und Co. im Visier der Länder

Sollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?

Foto: Roberto Pfeil/dapd
Ja.

Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.

Nein.

Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.

Egal.

Dazu habe ich keine Meinung.

Zum Ergebnis
Die LTO App - jetzt im iTunes Store

Artikel der Woche

Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Von: Ass. iur. Johannes Arnhold

Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag  auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.

mehr

LTO-Newsletter

Das Wichtigste im Recht - einmal pro Woche kostenlos mit dem LTO-Redaltionsnewsletter

Ihre E-Mail-Adresse:

Rechtsgebiete: