LG Magdeburg: Keine Haftung für Affenbiss

von dpa/tko/LTO-Redaktion

02.11.2010

Am Dienstag hat das LG Magdeburg festgestellt, die Stadt Aschersleben die Kosten für die Behandlung einer Frau, die im Zoo der Stadt von einem kleinen Affen gebissen wurde, nicht übernehmen muss. Das Gericht wies damit eine entsprechende Forderung der Krankenkasse der Frau zurück.

Die Frau war im Mai 2009 in einem Freigehege von einem Totenkopfäffchen gebissen worden. Da sich die Wunde am Zeigefinger entzündete, musste die Frau stationär in einer Klinik behandelt werden. Die Kosten dafür hatten 5400 Euro betragen.

Nach Ansicht des Gerichts hätte die Frau die Hinweise auf den Schildern befolgen müssen. Auf Schildern wird vor hastigen Bewegungen gewarnt und darum gebeten, keinen Lärm zu machen.

Doch daran hatte sich die 65-Jährige nicht gehalten. Als ihr ein Totenkopfäffchen in dem begehbaren Gehege auf den Kopf sprang, riss
sie reflexartig die Hände nach oben. Das Tier fühlte sich bedroht und biss der Frau in den linken Zeigefinger.

Zitiervorschlag

dpa/tko/LTO-Redaktion, LG Magdeburg: Keine Haftung für Affenbiss . In: Legal Tribune Online, 02.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1845/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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