LG Limburg
Lebenslang im Doppelmordprozess ohne Leichen
14.08.2011
Für einen Doppelmord ohne Leichen im Drogenmilieu hat das Landgericht Limburg zwei Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt (Urt. v. 12.08.2011). Nach 19 Monaten Verhandlung kam die Kammer am Freitag zu der Überzeugung, dass ein Kfz-Mechaniker und sein Sohn im Februar 2009 zwei Halbbrüder kaltblütig erschossen hatten. Anschließend verbrannten sie die Opfer.
Diese hatten den 62-jährigen Vater und seinen 26 Jahre alten Sohn erpresst. Die beiden Getöteten waren Drogendealer, die Angeklagten waren deren Lieferanten. Sie betrieben eine florierende Marihuana-Aufzucht, mit der sie jährlich mehr als 200.000 Euro umgesetzt haben sollen.
Für das Gericht stellte sich die Tat so dar: Als einer der Dealer in Haft kam, begannen sie ihre Lieferanten um Summen zwischen 30.000 und 50.000 Euro zu erpressen. "Bei den Angeklagten reifte die Entscheidung, sich der Erpresser zu entledigen", sagte die Kammervorsitzende Karin Walter bei der Urteilsbegründung. Um keine DNA-Spuren zu hinterlassen, wurden die Leichen nach Schilderung des Gerichts in einem Erdöltank verbrannt, die Knochenreste in einem Bach entsorgt. Der Tank wurde verschrottet.
Auf die Spur kam die Polizei den beiden Angeklagten, als sie die Fahrzeuge der Opfer verkaufen wollten. Der Käufer erinnerte sich an die Verkäufer. In den Autos wurden dann DNA-Spuren der Opfer und der Angeklagten gefunden.
Der Vater hatte im Prozess die Tat gestanden. Er habe die Brüder im Februar 2009 aber in Notwehr getötet, erklärte er vor Gericht. Der Verteidiger hatte deshalb eine befristete Freiheitsstrafe gefordert. Über den Ablauf der Bluttat, Tatwaffe und Motiv sei nichts Konkretes bekannt. Der Mordvorwurf könne daher nicht belegt werden. Die Anwälte des Sohnes hielten die Mordanklage für nicht erwiesen.
Das Gericht folgte aber dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die für beide wegen gemeinschaftlichen Mordes und Drogenhandels eine lebenslange Freiheitsstrafe verlangt hatten.
dpa/ssc/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
BGH-Urteil zum Tod nach Schönheits-OP: Arzt hat vielleicht einen Mord begangen
Jugendkriminalität: Erziehungs statt Sühne
Sedlmayr-Mord: Verurteilte legen Verfassungsbeschwerde gegen Namensnennung ein
Zitiervorschlag
, LG Limburg: Lebenslang im Doppelmordprozess ohne Leichen. In: Legal Tribune ONLINE, 14.08.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4016/ (abgerufen am 22.05.2012)
Infos zum ZitiervorschlagRechtsgebiete
TopJOBS der Woche
Neueste Stellenangebote
Meistgelesene Artikel
NRW verbietet RockerclubsKriminelle Kumpanei kostet die Vereinsfreiheit
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegtDFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Zur Geschichte von § 175 StGBSpäte Wiedergutmachung für Schwule
Norbert Röttgens EntlassungWie die Kanzlerin sich eines Ministers entledigt
Geplante Verschärfung der VerbandsgeldbußeDeutschlands nächster Schritt zu einem Unternehmensstrafrecht?
Veranstaltungen und Seminare
22.05.2012 - 23.05.2012, Leipzigheute13. Kongress Neue Verwaltung
25.05.2012, MainzMainz Media Forum
11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid
12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation
14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012
Ihre Meinung
Hells Angels und Co. im Visier der LänderSollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?
Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.
Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.
Dazu habe ich keine Meinung.
Artikel der Woche
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.
mehr






Kommentare
Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel
Kommentieren