Verhandlung zu "Kohl-Protokollen": LG bekräf­tigt Sch­mer­zens­geld-Anspruch von Helmut Kohl

08.12.2016

Fünf Millionen Euro Schmerzensgeld will Helmut Kohl dafür haben, dass sein ehemaliger Ghostwriter vertrauliche Zitate von ihm veröffentlicht hat. Am LG Köln war am Mittwoch erneut Verhandlungstermin.

Das Landgericht (LG) Köln hat seine Haltung bekräftigt, dass Altkanzler Helmut Kohl (86) für die Veröffentlichung eines Buchs von Heribert Schwan Entschädigung zusteht. Zur Höhe wollte der Vorsitzende Richter Martin Koepsel am Donnerstag trotz wiederholten Drängens der Schwan-Anwälte nichts sagen. Kohls Anwälte fordern mindestens fünf Millionen Euro. Richter Koepsel sagte lediglich: "Um ein Schmerzensgeld von fünf Millionen Euro zu erklagen, da muss man richtig gute Argumente haben." Am 2. März soll eine Entscheidung verkündet werden.

In dem Verfahren geht es um das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" von Heribert Schwan und Tilman Jens aus dem Heyne-Verlag. Die beiden Autoren veröffentlichten darin eigenmächtig Zitate aus Gesprächen, die Schwan vor vielen Jahren mit Kohl geführt hatte, um als Ghostwriter dessen Memoiren verfassen zu können. Gegen dieses Vorgehen hat Kohl geklagt und vor Gericht mehrfach Recht bekommen.

Kohl-Anwalt Thomas Hermes sagte am Donnerstag: "Es ist ein historisch einzigartiger, rücksichtsloser Verrat." Dagegen versicherte Verlagsjustiziar Rainer Dresen, das Buch sei "unter Beachtung und sorgfältiger Abwägung von Kohls Persönlichkeitsrechten" entstanden. Die Fünf-Millionen-Forderung sei völlig überzogen.

dpa/acr/LTO-Redakion

Zitiervorschlag

Verhandlung zu "Kohl-Protokollen": LG bekräftigt Schmerzensgeld-Anspruch von Helmut Kohl . In: Legal Tribune Online, 08.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21398/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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