Sal. Oppenheim-Prozess: Nur ein Ex-Bankchef muss ins Gefängnis

09.07.2015

Im Strafprozess gegen die frühere Führung des Bankhauses Sal. Oppenheim sind alle vier angeklagten Ex-Chefs zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Aber nur eine davon wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Im Strafprozess gegen die frühere Führung des Bankhauses Sal. Oppenheim sind die vier ehemaligen Chefs des Geldinstituts zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Sie hätten Untreue in zwei Fällen zulasten der einst größten europäischen Privatbank begangen, entschied das Landgericht (LG) Köln am Donnerstag nach mehr als zwei Jahren Verhandlungsdauer.

Dem früheren Führungsquartett der einst größten europäischen Privatbank Sal. Oppenheim und einem damals engen Geschäftspartner wurden teils Untreue in einem besonders schwerem Fall und teils Beihilfe dazu vorgeworfen. Dem Bankhaus soll ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstanden sein. Sal. Oppenheim war nach massiven Fehlspekulationen 2009 fast kollabiert und gehört seit Anfang 2010 in extrem verkleinerter Form zur Deutschen Bank.

Strafmaß: 34, 24, 24 und 23 Monate

Der für das Risikomanagement der Bank zuständige Friedrich Carl Janssen (71) wurde zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt und soll als einziger ins Gefängnis. Der Sprecher der Bank, Matthias Graf von Krockow (66), und der für das Investmentgeschäft zuständige Dieter Pfundt (62) wurden zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, Christopher von Oppenheim (49) zu einem Jahr und elf Monaten. Alle drei Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Den damaligen Geschäftspartner der Ex-Bankführung, Josef Esch, verurteilte das Gericht wegen des fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften zu einer Geldstrafe von 495.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess um den Niedergang von Sal. Oppenheim für alle vier früheren Top-Banker eine Gefängnisstrafe, für Esch dagegen eine Geldstrafe gefordert.

Richterin: "Verfahren war ein Kraftakt"

Die Vorsitzende Richterin Sabine Grobecker sagte, das gesamte Verfahren sei ein "Kraftakt" gewesen. Im Mittelpunkt des Prozesses standen ein umstrittenes Immobiliengeschäft der Bank in Frankfurt sowie dreistellige Millionenkredite an den damals schon angeschlagenen und inzwischen pleitegegangenen Arcandor-Konzern. Die von den Angeklagten zu verantwortenden Transaktionen sollen hohe Millionenschäden für das Geldinstitut verursacht haben.

Graf von Krockow und von Oppenheim hatten in einem der größten Wirtschaftsprozesse Geständnisse abgelegt, Reue gezeigt und um Milde gebeten. Die beiden anderen früher persönlich haftenden Gesellschafter hatten die Vorwürfe dagegen zurückgewiesen, sich als Randfiguren dargestellt und Freisprüche gefordert.

Die Staatsanwaltschaft hatte für das Ex-Führungsquartett durchweg Gefängnisstrafen verlangt, für Esch eine Geldstrafe. Sal. Oppenheim war in der Finanzkrise 2008 als Großaktionär des Arcandor-Konzerns mit in den Abwärtssog geraten und gehört seit Anfang 2010 in stark verkleinerter Form zur Deutschen Bank.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Sal. Oppenheim-Prozess: Nur ein Ex-Bankchef muss ins Gefängnis . In: Legal Tribune Online, 09.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16147/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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