LG Köln: Frei­burger Kunst­fäl­scher müssen ins Gefängnis

27.10.2011

Der spektakuläre Kunstfälscherprozess vor dem Kölner LG endete am Donnerstag  mit relativ milden Urteilen für die Angeklagten. Das Gericht verurteilte die vier Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren und berücksichtigte dabei deren ausführliche Geständnisse als strafmildernd.

Es hätte ein Mammutprozess werden können. Bis zu 170 Zeugen waren vorgesehen. Durch die Geständnisse kam es nun aber doch recht zügig zu einem Urteil. Zuvor hatt der der Vorsitzende Richter des Landesgerichts (LG) Wilhelm Kremer den Angeklagten milde Urteile und ein kurzes Verfahren in Aussicht gestellt. Sechs Jahre Haft für den Hauptangeklagten und Strafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung und fünf Jahren Gefängnis für die übrigen drei Angeklagten kamen schließlich dabei heraus (Urt. v. 27.10.2011, Az. unbekannt).

Rund zehn Millionen Euro soll das Quartett durch den Verkauf von gefälschten Gemälden im Stile von Max Ernst, Max Pechstein oder Heinrich Campendonk ergaunert haben. Von der Beute konnte zuletzt lediglich knapp eine Millionen Schweizer Franken sichergestellt werden. Den Rest sollen die vier Angeklagten für einen luxuriösen Lebensstil und teure Anwesen in Südfrankreich und Freiburg verbraucht haben. Ein Teil sei auch in der Finanzkrise "verloren" gegangen, hieß es.

Der Hauptangeklagte, der nach eigenen Angaben sämtliche Bilder allein gemalt hat, hatte behauptet, die Werke stammten aus der Sammlung seiner Großväter. Renommierte Kunstexperten und weltbekannte Auktionshäuser fielen jahrelang auf die Fälschungen herein, Galerien in Paris und Genf gehörten zu den Opfern der Fälscherbande. Der Kunstmarkt habe es ihnen leicht gemacht und nur nachlässig die Gemälde geprüft, stimmten Staatsanwaltschaft und Verteidigung überein. Insgesamt standen 14 gefälschte Bilder im Zentrum des Strafprozesses. Die Ermittlungen wegen weiterer 40 Bilder waren zuvor eingestellt worden.

mbr/LTO-Redaktion


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LG Köln: Freiburger Kunstfälscher müssen ins Gefängnis . In: Legal Tribune Online, 27.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4673/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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