LG Koblenz zu Mängeln an Sturmgewehr: Heckler & Koch siegt im Streit um G36

02.09.2016

Schlappe für Verteidigungsministerin von der Leyen: Im Streit um das Sturmgewehr G36 muss sie vor Gericht eine Niederlage einstecken. Am Schicksal der Bundeswehr-Standardwaffe wird das nichts ändern, sie wird ab 2019 ausgemustert.

Das Landgericht (LG) Koblenz hat der Klage des G36-Herstellers Heckler & Koch gegen die Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang stattgegeben (Urt. v. 02.09.2016, Az. 8 O 198/15). Die Kammer hat festgestellt, dass dem Verteidigungsministerium keine Mängelgewährleistungsansprüche hinsichtlich der aufgrund von zwei Verträge im Jahr 2013 erworbenen Gewehre zustehen.

Heckler & Koch und das Verteidigungsministerium schlossen 2013 zwei Verträge über die Fertigung und Lieferung von insgesamt 3.845 Sturmgewehren mit kurzem Lauf des Typs G36 nebst Zubehör. Dem Abschluss dieser Verträge waren bereits Lieferbeziehungen bezüglich verschiedener Versionen des Sturmgewehres G36 vorausgegangen. In Auswahlverfahren der Jahre 1993 bis 1995 entschied sich die BRD zur Anschaffung des G36, das sich zum damaligen Zeitpunkt bereits auf dem Markt befand und dessen materialtechnischen und physikalischen Eigenschaften bekannt waren.

Beschaffen wie vereinbart

Die Affäre um das Gewehr begann vor fünf Jahren mit ersten Hinweisen auf Präzisionsprobleme. Untersuchungen kamen zu widersprüchlichen Ergebnissen. Verteidigungsministerin  Ursula Von der Leyen (CDU) gab daraufhin nach ihrem Amtsantritt 2013 ein Master-Gutachten in Auftrag, dessen Ergebnis eindeutig war: In Labortests sank die Trefferquote bei einer Temperaturveränderung um 30 Grad auf nur sieben Prozent. Gefordert werden von der Bundeswehr 90 Prozent. 2015 meldete das Bundeswehr-Beschaffungsamt in Koblenz Gewährleistungsansprüche an.

Die gelieferten Gewehre weichen aber nicht von der vereinbarten Beschaffenheit im Sinne des Kaufvertragsrechtes ab, entschied das Gericht. So habe die Entwicklung eines auf die besonderen Bedürfnisse der Bundeswehr abgestimmten Sturmgewehrs keinen Eingang in die ausdrücklichen vertraglichen Regelungen gefunden. Insbesondere würden keine negativen Abweichungen der Eigenschaften und Anforderungen der streitgegenständlichen Versionen des G36 gegenüber der vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit bestehen.

Neue Ausschreibung noch dieses Jahr

Die Gewehre hätten unstreitig die in den Technischen Lieferbedingungen vorgesehene und die vereinbarte Abnahme- bzw. Güteprüfung bestanden,  wie es in den zugrundeliegenden Kaufverträgen ausdrücklich gefordert wurde. Die vom Verteidigungsministerium durchgeführten Untersuchungen mit Vergleichsgewehren seien laut Mitteilung des Gerichts für das zu beurteilende Vertragsverhältnis aus dem Jahre 2013 nicht erheblich. Sie seien erst ab dem Jahre 2014 eingeleitet worden seien, bis heute nicht abgeschlossen und konnten damit nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Jahren 1995 und 2013 sein. Nach Ansicht der Kammer eignen sich die Gewehre zur vertragsgemäßen Verwendung.

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte bereits im vergangenen Jahr entschieden, alle 167.000 G36-Gewehre wegen unzureichender Treffsicherheit bei Dauerfeuer oder großer Hitze auszumustern. Es ist nicht zu erwarten, dass sie davon abrückt.

Die Soldaten sind allerdings zufrieden mit der Waffe. Das ergab eine vom früheren Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus und dem Grünen-Verteidigungsexperten Winfried Nachtwei geleitete Befragung von rund 200 Soldaten. Alle waren sich einig: Präzisionsmängel seien beim G36 im Einsatz nie wahrgenommen worden. Im Gegenteil: Die Waffe sei leicht, bedienungsfreundlich - und sehr zuverlässig. Fazit der Kommission: "Die einsatzerfahrenen Soldaten haben die Qualifizierung des G36 als Pannengewehr widerlegt."

Die Ausschreibung für die neue Waffe soll noch in diesem Jahr erfolgen. Voraussichtlich 2018 wird ein Gewehr ausgewählt. Die ersten Exemplare sollen 2020 ausgeliefert werden.

acr/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

LG Koblenz zu Mängeln an Sturmgewehr: Heckler & Koch siegt im Streit um G36 . In: Legal Tribune Online, 02.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20460/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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