Betrunkenen auf der Straße ausgesetzt: 6 Monate auf Bewäh­rung für Poli­zei­beamte

28.12.2016

Zwei Polizisten setzten einen unter schwerem Drogeneinfluss stehenden Mann mehrere Kilometer von seiner Wohnung entfernt ab; bald darauf starb er bei einem Verkehrsunfall. Die Beamten wurden nun wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Zwei Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen sind verurteilt worden, nachdem sie einen stark betrunkenen Mann kilometerweit von dessen Wohnung entfernt abgesetzt hatten. Der Mann war mit 3,5 Promille Alkohol und Heroin im Blut auf eine Straße gelaufen, von einem Auto erfasst und tödlich verletzt worden. Die auswärtige Strafkammer des Landgerichts (LG) Kleve in Moers verurteilte die beiden Beamten am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von jeweils einem halben Jahr.

Sie hätten entgegen der Dienstanweisung gehandelt. Als Polizeibeamte hätten sie wissen müssen, dass der Mann irrational reagieren könne. "Zu unserer sicheren Überzeugung haben Sie zu dem Unfalltod beigetragen", sagte der Vorsitzende Richter zu den Angeklagten. Die 33 und 30 Jahre alten Polizisten hatten in dem Prozess geschwiegen.

Der Betrunkene war ihnen an ihrem Arbeitstag vor zwei Jahren in Moers mehrfach begegnet: Er hatte sich wiederholt in Krankenhäuser geschlichen und sich einfach in Betten gelegt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten jeweils eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 2.500 Euro gefordert. Das Gericht verhängte jedoch letztlich keine Geldstrafe - auch mit Verweis auf das Disziplinarverfahren, das den Beamten noch bevorsteht. Die dort denkbaren Maßnahmen reichen von einer Ermahnung über eine Geldbuße oder eine Kürzung der Bezüge bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Nach Ansicht eines Polizeifachmanns ist eher nicht zu erwarten, dass die beiden aus dem Dienst entlassen werden.

cvl/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Betrunkenen auf der Straße ausgesetzt: 6 Monate auf Bewährung für Polizeibeamte . In: Legal Tribune Online, 28.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21602/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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