LG Karlsruhe
Russischer Lobbyist klagt gegen EnBW
12.01.2012
Hintergrund der Klage sind Bemühungen der EnBW, Beteiligungen an sibirischen Gasfeldern zu erwerben. Nach Darstellung der klagenden Gesellschaften hätten sie zu diesem Zweck im Auftrag der EnBW für diese über Jahre hinweg erfolgreiche Lobbydienste in Russland erbracht. Wegen der damaligen, fast hälftigen Beteiligung der Électricité de France S.A. (EdF), die als Exporteurin von Atomstrom kein Interesse am Erwerb von Gasfeldern durch die EnBW gehabt habe, seien auf Veranlassung des deutschen Teils des damaligen Vorstands Scheinverträge mit zwei Tochtergesellschaften der EnBW abgeschlossen worden, über die rund 120 Mio. Euro an die Klägerinnen bezahlt worden seien.
In den Jahren 2010 und 2011 hätten diese Tochtergesellschaften der EnBW die beiden Schweizer Gesellschaften vor drei Schiedsgerichten mit dem Argument auf Rückzahlung verklagt, sie hätten die - in den angeblichen Scheinverträgen - vertraglich vorgesehenen Leistungen nicht erbracht.
Mit der beim Landgericht (LG) Karlsruhe eingereichten Klage verlangen die Klägerinnen in erster Linie die Feststellung, dass zwischen ihnen und der EnBW ein Lobbyvertrag geschlossen wurde. Außerdem verlangen sie von der EnBW die Freistellung von Rückzahlungsverpflichtungen, weil es sich bei den Verträgen um unwirksame Scheinverträge gehandelt habe, die die Tochtergesellschaften auf Anweisung der EnBW geschlossen hätten, und weil sich die EnBW gegenüber den beiden Schweizer Gesellschaften zur Vergütung der Lobbyarbeiten verpflichtet habe.
Die Klage ist am 13.09.2011 beim Landgericht Karlsruhe eingegangen. Sie wurde den Beklagten jedoch noch nicht zugestellt, da der erforderliche Gerichtskostenvorschuss trotz Aufforderung bislang nicht bezahlt wurde.
tko/LTO-Redaktion
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, LG Karlsruhe: Russischer Lobbyist klagt gegen EnBW. In: Legal Tribune ONLINE, 12.01.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5283/ (abgerufen am 24.05.2012)
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