LG Kaiserslautern: "Ihr könnt mich..." kein pfälzischer Sprachgebrauch

02.06.2011

Wer die Ermahnung eines Polizisten mit dem Satz "Ihr könnt mich am Arsch lecken" kontert, kann auch in der Pfalz nicht auf Nachsicht hoffen. Das hat das LG Kaiserslautern am Montag entgegen der Ansicht der Vorinstanz klargestellt.

Das Landgericht (LG) verurteilte einen selbständigen Handwerker, der sich gegenüber Polizeibeamten entsprechend geäußert hatte, wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Die Polizisten hatten den Zigarettenraucher in einer Rauchverbotszone im Hauptbahnhof mehrfach aufgefordert, das Qualmen zu unterlassen.

Das Amtsgericht (AG) hatte mit Verweis auf den pfälzischen Sprachgebrauch keine Beleidigung angenommen. Der Mann habe nur zum Ausdruck bringen wollen, dass die Beamten ihn in Ruhe lassen sollten.

Die dritte Strafkammer des LG, die sich auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin mit dem Fall befasste, kam nun zu dem Schluss, dass es sich bei der Aufforderung in der damaligen Situation durchaus um eine Beleidigung gehandelt hatte.

Der 43-Jährige kann nun beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken Revision einlegen.

dpa/tko/LTO

 

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Zitiervorschlag

LG Kaiserslautern: "Ihr könnt mich..." kein pfälzischer Sprachgebrauch . In: Legal Tribune Online, 02.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3412/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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