LG Innsbruck zur Tierhalterhaftung: Scha­dens­er­satz nach töd­li­cher Kuh-Attacke

22.02.2019

Nach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine deutsche Urlauberin in Österreich muss ein Landwirt den Hinterbliebenen Schadensersatz zahlen. Vor den Gefahren, die von einer Kuhherde ausgehen, habe er nur unzureichend gewarnt, so das LG Innsbruck.

Eine Frau wurde im Sommer 2014 im Tiroler Stubaital von einer Kuhherde zu Tode getrampelt. Da der Landwirt, dem die Kühe gehören, nur unzureichend vor den Gefahren warnte, die von einer solchen Herde ausgehen können, muss er an die Hinterbliebenen nun Schadensersatz leisten (Urt. v. 20.02.2019, Az. 1 Jv 924-24/19x). Rund 180.000 Euro sprach das Landesgericht Innsbruck dem hinterbliebenen Ehemann und dessen Sohn zu. Zusätzlich muss der Bauer dem Mann eine monatliche Rente von 1.200 Euro und dem Sohn von 350 Euro zahlen.

Zwar hatte der Landwirt Warnschilder aufgestellt, diese genügten den Anforderungen der Richter aber nicht. "An einem neuralgischen Punkt wie dem Unfallort sind Abzäunungen zum Schutz des höchsten Gutes, des menschlichen Lebens, notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar", argumentierte das Gericht.

Zwar hätte die verunglückte Frau, die ihren Hund ausführte, wissen müssen, dass Kühe unter Umständen aggressiv auf Hunde reagieren können. "Die Wahrscheinlichkeit eines unmittelbaren Angriffes war aufgrund des sonstigen Verhaltens der Verunfallten aber sehr gering", so das Innsbrucker Gericht.

dpa/tik/LTO-Redaktion

 

Zitiervorschlag

LG Innsbruck zur Tierhalterhaftung: Schadensersatz nach tödlicher Kuh-Attacke . In: Legal Tribune Online, 22.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34005/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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