Klage von Opfer-Anwalt gegen "Die Zeit": LG Ham­burg sieht kein gebro­chenes Ver­sp­re­chen

von Pia Lorenz

31.05.2019

Das LG Hamburg geht bisher nicht davon aus, dass Die Zeit ihrer Hauptbelastungszeugin in der Wedel-Berichterstattung zugesagt hätte, sämtliche Anwaltskosten zu übernehmen. Die Schauspielerin könnte auf rund 30.000 Euro sitzen bleiben.

Das Landgericht (LG) Hamburg hält den Klagevortrag der Kanzlei um den Münchner Anwalt Dr. Alexander Stevens bisher für nicht hinreichend substantiiert. Die Kanzlei, die aus abgetretenem Recht ihre eigenen Anwaltskosten gegen Die Zeit einklagt, hat nun Gelegenheit, noch einmal detailliert vorzutragen. Einen Verkündungstermin hat der Vorsitzende der 8. Zivilkammer, Dr. Benjamin Korte, nach dem Gütetermin am Freitagmorgen für den 28. Juni um 12 Uhr bestimmt (Az. 308 0 365/18). 

Stevens hat im Ermittlungsverfahren gegen den Regisseur Dieter Wedel wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mehrerer Frauen als Zeugenbeistand die Schauspielerin Jany Tempel vertreten. Die Kosten dieser anwaltlichen Tätigkeit soll nun die Wochenzeitung Die Zeit übernehmen, welche die Ermittlungen gegen Wedel durch ihre Verdachtsberichterstattung im Januar 2018 ausgelöst hatte. Stevens behauptet für die Schauspielerin Tempel, die in dem Artikel als eine der Hauptbelastungszeuginnen mit Klarnamen genannt wurde, sie habe sich zur Zusammenarbeit mit der Zeit nur unter zwei Bedingungen bereit erklärt: Die Übernahme sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Zusicherung, dass sie nicht in einem Strafverfahren gegen Dieter Wedel aussagen müsse, weil sämtliche möglichen Straftaten des Regisseurs verjährt wären. 

Als im Januar 2018 der Artikel erschien, der Jany Tempel als Hauptbelastungszeugin nannte, gingen tatsächlich alle Beteiligten davon aus, dass die möglichen Straftaten Wedels bereits verjährt wären. Diese Annahme stellte sich aber als falsch heraus. Die Staatsanwaltschaft München hat Ermittlungen gegen Wedel aufgenommen und bislang noch nicht abgeschlossen. In diesem Rahmen musste Tempel aussagen, wozu sie sich Strafrechtler Alexander Stevens als Zeugenbeistand nahm.

Die Zeit bestreitet, dass es eine Zusicherung gegeben habe, Tempel Kosten zu erstatten, die aus einem Strafverfahren resultieren. Vielmehr habe die Wochenzeitung sich nur dazu bereit erklärt, Kosten zu übernehmen für den Fall, dass Wedel zivilrechtlich gegen die Schauspielerin vorgehen würde. Die Wochenzeitung bestreitet auch, dass die Frage der Verjährung der Straftaten für Jany Tempel Grundlage einer Zusammerabeit gewesen sei. 

Wird es eine Beweisaufnahme geben?

Das scheint, Stand jetzt, zu reichen, um die Klage abzuwehren. Die Zivilkammer sah es als nicht hinreichend substantiiert dargelegt an, dass Die Zeit die Übernahme auch der Kosten eines Strafverfahrens zugesichert habe. Die bislang vorgelegte Mailkorrespondenz ergebe das nicht. Andere konkrete Absprachen oder Äußerungen, aus denen eine solche Kostenübernahme sowie die rechtsverbindliche Auskunft, dass kein Strafverfahren drohe, ableitbar wären, vermisste Richter Korte. Bislang sehe er keine Grundlagen, um einen entsprechenden Rechtsbindungswillen des Verlags anzunehmen.

Strafverteidiger Alexander Stevens erklärte auf Nachfrage nach dem Termin gegenüber LTO, die Kanzlei werde nun darlegen und unter Beweis stellen, dass Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo im Rahmen eines Treffens am 14. Februar 2018 auf Bitten von Jany Tempel und einer weiteren Belastungszeugin erklärt habe, auch strafrechtliche Kosten der beiden zu übernehmen. Dafür habe man bisher keinen Beweis angetreten, um die anonyme Zeugin nicht in die Öffentlichkeit zu zerren.

Der anwaltliche Vertreter der Zeit sagte gegenüber LTO, Die Zeit fühle sich durch den richterlichen Hinweis in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Die Behauptung, Chefredakteur di Lorenzo habe diese Zusicherung am 14. Februar abgegeben, habe Stevens bislang weder schriftlich noch mündlich so konkret erhoben. Sollte er sie tatsächlich mit Beweisantritt ins Verfahren einbringen, werde man die anderen an dem Gespräch Beteiligten als Zeugen anbieten. Und die würden "alle etwas anderes aussagen", sagte Joerg Nabert von der Hamburger Kanzlei Senfft Kersten Nabert van Eendenburg. Nabert ergänzte, dass neben den rechtliche Aspekten auch keine moralischen Gründe vorlägen, die Sache anders zu sehen. Jany Tempel habe stets ihre Begeisterung über die Entwicklung im Fall Dieter Wedel zum Ausdruck gebracht; und das auch noch, nachdem das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet worden war.

Zitiervorschlag

Pia Lorenz, Klage von Opfer-Anwalt gegen "Die Zeit": LG Hamburg sieht kein gebrochenes Versprechen . In: Legal Tribune Online, 31.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35707/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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