LG Frankfurt zu Suhrkamp Verlag: Familienstiftung darf Sanierungsplan nicht zustimmen

11.09.2013

Der Insolvenzplan zur Umwandlung des traditionsreichen Suhrkamp Verlags in eine Aktiengesellschaft droht zu scheitern. Das LG Frankfurt untersagte der Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz am Dienstag per einstweiliger Verfügung, dem Sanierungsplan auf der Gläubigerversammlung zuzustimmen.

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Anordnung des Schutzschirmverfahrens der Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG hätte eines Gesellschafterbeschlusses bedurft, so die 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts (LG) Frankfurt. Dies folge aus der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht. Die Suhrkamp Familienstiftung dürfe ihre beherrschende Stellung über die Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG nicht dazu ausnutzen, um sich unter dem Schutz des Insolvenzverfahrens von den gesellschaftsrechtlichen Bindungen mit der Medienholding zu lösen und die Medienholding in ihrer Stellung als Anteilseignerin zu entrechten (Urt. v. 10.09.2013, Az. 3-09 O 96/13).

Auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 6. August 2013 habe die gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten der Gesellschafter untereinander nicht beendet, so das LG. Andernfalls würde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens dazu führen, dass Gesellschafter von vorherigen schweren Verletzungen der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht "reingewaschen" würden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann mit Berufung zum Oberlandesgerichts Frankfurt binnen eines Monats nach Zustellung angegriffen werden.

Mit Material von dpa.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Frankfurt zu Suhrkamp Verlag: Familienstiftung darf Sanierungsplan nicht zustimmen . In: Legal Tribune Online, 11.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9536/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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