Ex-DFB-Präsident scheitert mit Klage: Schlappe für Theo Zwan­ziger

22.03.2017

Im Zuge des Bestechungsskandals um die WM 2006 wurde auch gegen Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger ermittelt. Weil dabei immer wieder Interna an die Öffentlichkeit durchsickerten, wollte er sich nun gerichtlich zu Wehr setzen - ohne Erfolg.

Im Zusammenhang mit den Bestechungsvorwürfen rund um die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main unter anderem wegen Steuerhinterziehung gegen den früheren Präsidenten des Deutschen Fußballbundes (DFB) Theo Zwanziger. Dieser wollte nun eine Entschädigung erstreiten, weil wiederholt interne Informationen aus dem Ermittlungsverfahren an die Öffentlichkeit durchgesickert waren. Dem Vorhaben erteilte das Landgericht (LG) Frankfurt am Main am Mittwoch jedoch eine Absage.

Zwanziger hatte mit der Klage eine Entschädigungszahlung vom Land Hessen in Höhe von 25.000 Euro erreichen wollen. Nach seiner Überzeugung hat die Staatsanwaltschaft ständig Informationen an die Medien weitergeleitet, namentlich aus den Ermittlungsverfahren gegen ihn selbst, sowie gegen die anderen ehemaligen DFB-Funktionäre Wolfgang Niersbach, seinen späteren Nachfolger, und Horst R. Schmidt.

Hintergrund der Ermittlungen ist der Skandal um die Zahlung von Geldern durch DFB-Funktionäre im Zuge der WM-Vergabe an Deutschland. Diesen hatte der Spiegel mit seinen Recherchen ins Rollen gebracht, nach denen der frühere Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus 10 Millionen Schweizer Franken an den WM-Cheforganisator Franz Beckenbauer gezahlt hatte.

Richter bestätigt "Leck" bei Staatsanwaltschaft

Später habe Dreyfus das Geld von einem DFB-Konto zurück erhalten, nachdem die Summe von Beckenbauer nach Katar an eine Firma des langjährigen FIFA-Funktionärs Mohamed Bin Hammam weitergeleitet worden sei. Vermutungen gehen dahin, dass mit dem von Dreyfus geliehenen Geld Stimmen für die WM-Vergabe gekauft worden seien.

Die Zahlung wurde seitens des DFB als Kostenbeitrag zu einer WM-Gala steuerlich geltend gemacht. Gegen Zwanziger, zum fraglichen Zeitpunkt noch amtierender Präsident, wurde in der Folge ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Im Laufe des Verfahrens gelangten mehrfach Details aus den Ermittlungen an die Öffentlichkeit, weshalb Zwanziger nun Schadensersatz forderte. Dass es ein "Leck" bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft gebe, räumte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter auch ein. Es nannte es eine "Rechtsverletzung" und einen "unmöglichen Zustand", dass beispielsweise Inhalte aus einem Zwischenbericht der Steuerfahndung erst Anfang März bei der Süddeutschen Zeitung, WDR, NDR und der Bild-Zeitung landeten. Zwanzigers subjektive Rechte seien dadurch jedoch nicht verletzt worden.

LG: Ermittlungen gegen Zwanziger berechtigt

Auch zur Berechtigung des Ermittlungsverfahrens äußerte sich das Gericht. Zwanziger hatte diese in Zweifel gezogen; er selbst sei für die Steuererklärung des DFB nicht verantwortlich gewesen. "Für die steuerlichen Umstände sind laut Satzung zuständig: Generalsekretär und Schatzmeister", sagte er in der Verhandlung und verwies damit auf Niersbach und Schmidt. Gegen ihn selbst in dieser Sache zu ermitteln, sei in etwa so, "als ob in einem Mordfall gegen jemanden ermittelt wird, der zwei Jahre vorher am Tatort Pilze gesammelt hat".

Der Argumentation erteilte Hefter eine klare Absage. Zwanziger sei zu dem Zeitpunkt "keine kleine Leuchte beim DFB, sondern der Präsident" gewesen. Es gebe "erhebliche Indizien und Hinweise darauf, dass der Kläger an einer schweren Steuerhinterziehung beteiligt war".

So hatte das Verfahren nach nur 45 Minuten ein Ende. Doch Zwanziger wollte sich unmittelbar im Anschluss noch nicht geschlagen geben: "Es spricht alles dafür, dass das hier heute nicht die letzte Instanz war" deutete sein Anwalt Hans-Jörg Metz die Einlegung eines Rechtsmittels an.

mam/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

Ex-DFB-Präsident scheitert mit Klage: Schlappe für Theo Zwanziger . In: Legal Tribune Online, 22.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22452/ (abgerufen am: 15.04.2024 )

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