LG Frankfurt: Böhse-Onkelz-Sänger muss ins Gefängnis

07.03.2011

Er hat unter Drogen mit Tempo 232 einen schweren Unfall gebaut und danach Fahrerflucht begangen: Nun muss der Böhse-Onkelz-Sänger Kevin Russell (47) seine Haftstrafe nun antreten. Das Urteil von zwei Jahren und drei Monaten ist rechtskräftig, wie das Landgericht Frankfurt am Montag mitteilte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilten Rockmusikers verworfen.

Russell hatte nach Überzeugung des Gerichts auf der A 66 am Silvesterabend 2009 mit Tempo 232 und unter Drogeneinfluss einen Auffahrunfall verursacht. Dabei waren auf der Autobahn Wiesbaden-Frankfurt zwei junge Männer lebensgefährlich verletzt worden.

Russell, der im Oktober 2010 auch wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht verurteilt wurde, war nach dem Unfall über die Felder geflohen. Er hatte vor Gericht einen Kumpel beschuldigt, gefahren zu sein. Dieser bezichtigte sich in Anwesenheit von Russells Manager auch selbst der Tat. Die Staatsanwaltschaft, die nach dem Urteil das Strafmaß für zu niedrig hielt, hatte ihre Revision gegen das Urteil im Dezember zurückgenommen.

dpa/LTO-Redaktion/cdü

 

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LG Frankfurt: Böhse-Onkelz-Sänger muss ins Gefängnis . In: Legal Tribune Online, 07.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2707/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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