LG Frankenthal zu Leitlinien gegen Rocker-Kriminalität: Geheimes Polizei-Papier darf auf der Hells Angels-Homepage stehen

08.01.2013

Der Rockerclub Hells Angels darf ein als geheim eingestuftes Polizei-Papier zurück auf seine Homepage stellen. Dies geht aus einer Entscheidung des LG Frankenthal hervor, die am Dienstag bekanntgegeben wurde. Die Richter hoben eine einstweilige Verfügung auf, welche die Veröffentlichung des Papiers untersagt hatte.

Das 64-seitige Papier mit taktischen Leitlinien zur Bekämpfung von Rocker-Kriminalität war im vergangenen Sommer auf einer Seite der Hells Angels aus Landau aufgetaucht. Das Land Rheinland-Pfalz war mit der einstweiligen Verfügung dagegen vorgegangen, hatte sich aber für den Antrag bis September Zeit gelassen. Zu lange, monierte das Landgericht (LG) Frankenthal. Die einstweilige Verfügung sei von einer sehr dringenden Sache ausgegangen, was aber offensichtlich nicht der Fall gewesen sei, sagte der Gerichtssprecher.

Wie die von einer Bund-Länder-Projektgruppe entwickelten internen Richtlinien in die Hände der Rockergruppe gelangt sind, ist unklar. Das Konzept mit dem Datum 7. Oktober 2010 trägt den Vermerk "VS - Nur für den Dienstgebrauch". Es schildert Ziele der Polizei beim Vorgehen gegen Rocker, etwa bei Razzien und verdeckten Ermittlungen.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Frankenthal zu Leitlinien gegen Rocker-Kriminalität: Geheimes Polizei-Papier darf auf der Hells Angels-Homepage stehen . In: Legal Tribune Online, 08.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7925/ (abgerufen am: 22.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen