LG Essen zu ehemaligem Arcandor-Chef: Middelhoff muss Sonderbonus zurückzahlen

10.09.2013

Ein millionenschwerer Sonderbonus für Thomas Middelhoff stößt beim LG Essen auf Unverständnis. Middelhoff soll das Geld nun an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Die Anwälte des ehemaligen Managers der Karstadt-Mutter Arcandor kündigten bereits Berufung an.

Es ist ein Rückschlag für Thomas Middelhoff. Das Landgericht (LG) Essen hat den früheren Vorstandsvorsitzender der Arcandor AG verurteilt, Thomas Middelhoff, dazu verurteilt, dem Insolvenzverwalter des Pleitekonzerns rund 3,4 Millionen Euro zu zahlen. Nach Auffassung des Gerichts war ein Sonderbonus in Millionenhöhe, den der Manager kurz vor seinem Ausscheiden erhielt, rechtlich nicht zulässig. Das Geld müsse deshalb zurückgezahlt werden (Urt. v. 09.09.2013, Az. 44 I 164/10).

Der klagende Insolvenzverwalter hatte ursprünglich von Middelhoff sogar fast 16 Millionen Euro an Bonuszahlungen, Tantiemen, Reisekosten und Spesen zurückgefordert. Neben dem Sonderbonus in Höhe von 2,3 Millionen Euro an Middelhoff bemängelte das Gericht nach Angaben eines Justizsprechers auch eine Reihe von durch Middelhoff veranlasste Ausgaben des Konzerns: Darunter einen Sponsoring-Vertrag von Arcandor mit der Universität Oxford im Volumen von 840.000 Euro und Flugkosten in Höhe von rund 130.000 Euro, die nach Auffassung des Gerichts privat veranlasst waren. Für sie müsse der Manager Schadenersatz leisten.

Millionen für die Gläubiger

Bei Middelhoffs Anwälten stieß das Urteil allerdings auf scharfe Kritik. Rechtsanwalt Winfried Holtermüller sagte, die Entscheidung sei in den wichtigsten Punkten "unhaltbar". Dies gelte insbesondere für die Bonuszahlung. Zwar sei damals klar gewesen, dass Middelhoff den Konzern verlassen würde. Doch hätte er dem Unternehmen weiter als Berater bei den wichtigsten strategischen Zukunftsprojekten zur Verfügung gestanden. Das LG war anderer Meinung. Gerade weil sein Ausscheiden aus dem Unternehmen bereits beschlossen war, stünden ihm keine Sonderzahlungen zu. Es hat den Rückzahlungsanspruch daher bejaht. Auch der Sponsoring-Vertrag mit der Universität Oxford sei rechtswidrig, weil es an der notwendigen Genehmigung des Gesamtvorstandes fehle.

Neben Middelhoff wurden auch andere ehemalige Arcandor-Vorstände und Aufsichtsräte zu teilweise siebenstelligen Zahlungen verpflichtet. Der Sprecher des Arcandor-Insolvenzverwalters Hans-Gerd Jauch, Thomas Schulz, zeigte sich erfreut über das Urteil. "Das sind alles in allem acht Millionen Euro für die Gläubiger von Arcandor", rechnete er vor.

Bereits in der nächsten Woche wird sich erneut ein Gericht mit Schadenersatzforderungen des Arcandor-Insolvenzverwalters gegen Middelhoff und andere ehemalige Manager des Pleitekonzerns beschäftigen. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Hamm geht es dann in zweiter Instanz um Schadenersatzforderungen in Höhe von 175 Millionen Euro wegen angeblicher Managementfehler.

dpa/una/LTO-Redaktion

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LG Essen zu ehemaligem Arcandor-Chef: Middelhoff muss Sonderbonus zurückzahlen . In: Legal Tribune Online, 10.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9533/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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