LG Düsseldorf verurteilt Querulant: "Prozess-Dieter" muss ins Gefängnis

29.04.2013

Der Mann mit dem zweifelhaften Ruf, "Deutschlands Prozesshansel Nr. 1" zu sein, ist erneut wegen Beleidigung von Amtsträgern zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Das LG Düsseldorf verwarf am Montag die Berufung von "Prozess-Dieter".

Der Mann beschäftigt seit vielen Jahren die Justiz. Immer wieder wurde er durch Beleidigungen von Amtsträgern aktenkundig. Dabei soll es der ehemalige Sportlehrer aus Ratingen mittlerweile auf über 230 Prozesse gebracht haben. Wegen seiner verbalen Ausfälle verbüßte er bereits zwischen 2007 und 2008 eine Gefängnisstrafe.

Im Aktuellen Fall hatte sich der Sozialhilfeempfänger, dem ein IQ von 130 und somit eine außerordentliche Intelligenz bescheinigt wird, vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf gegen eine weitere Verurteilung wegen Beleidigung von Amtsträgern gewandt: Das Amtsgericht (AG) Ratingen hatte ihn wegen insgesamt 44 Beleidigungen erneut zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt.

Zu seinem Prozess erschien der 77-Jährige jedoch nicht. Der selbst ernannte "König der Kläger" hatte dies in einem Brief samt ärztlichem Befund mit einer "akuten Gefahr für Leib und Leben" begründet. Der Befund bescheinigte ihm jedoch nur einen Senk- und Spreizfuß sowie Arthrose. Das LG verwarf daraufhin seine Berufung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Umstritten ist, ob "Prozess-Dieter" überhaupt schuldfähig ist. Ein psychiatrischer Gutachter hatte ihn als "wahrscheinlich schuldunfähig" eingestuft und eine "paranoide Persönlichkeitsstörung" attestiert. Er leide unter einem "isolierten Wahn-System". Der Senior selbst nennt das "Beamten-Allergie".

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Düsseldorf verurteilt Querulant: "Prozess-Dieter" muss ins Gefängnis . In: Legal Tribune Online, 29.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8628/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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