LG Düsseldorf zu Audi-Abgas-Manipulationssoftware: Keine Rück­zah­lung des Kauf­p­reises

23.08.2016

Darf ein Audi-Käufer seinen Wagen wegen der Abgas-Schummel-Software zurückgeben? Nein, sagt das LG Düsseldorf. Ob die Software ein Mangel ist ließ das Gericht offen - der Käufer hätte eine Frist zur Nacherfüllung setzen müssen.

Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat die Klage eines Eigentümers eines Audi A4 Avant auf Rückzahlung des Kaufpreises wegen einer Software, die den Schadstoffausstoß im Testfall herunter regelt, abgewiesen (Urt. v. 23.08.2016, Az. 6 O 413/15). Der Einzelrichter hat ausdrücklich offen gelassen, ob das Fahrzeug wegen der sogenannten Manipulationssoftware einen Mangel aufweist. Jedenfalls hätte der Käufer vor Rücktritt vom Kaufvertrag dem verkaufenden Autohaus eine Frist zur Nacherfüllung setzen müssen. Es geht um einen Audi A4 Turbodiesel mit dem vom Abgas-Skandal betroffenen Motortypen EA 189.

Eine solche Fristsetzung zur Nachbesserung eines Mangels sei nur ganz ausnahmsweise entbehrlich, wenn etwa der Audi-Vertragshändler eine Nachbesserung endgültig verweigert hätte. Tatsächlich hatte das beklagte Autohaus aber angeboten, das Fahrzeug technisch nachzubessern, teilte das Gericht am Dienstag mit. In der mündlichen Verhandlung hatte der Richter den Kläger darauf hingewiesen, dass er den Wagen doch praktisch uneingeschränkt nutzen könne.

Das Recht des Verkäufers zur Nacherfüllung sei vorliegend auch nicht wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels ausgeschlossen. Denn der Kaufvertrag sei im Jahre 2012 geschlossen worden, und das Autohaus habe erst im September 2015 von der Manipulationssoftware im Audi A4 gehört. Das Autohaus müsse sich zudem als selbständiger Audi-Vertragshändler nicht ein mögliches früheres Wissen der Audi AG zurechnen lassen.

Der Kläger hatte argumentiert, als Betroffener habe er monatelang vergeblich auf eine Rückrufaktion gewartet. Eine Fristsetzung sei daher überflüssig gewesen. Zudem mindere der Skandal den Wiederverkaufswert seines Wagens. Das Argument wies das Gericht jedoch zurück. Eine flächendeckende Rückrufaktion benötige nun mal Zeit. Damit sei auch das Kraftfahrtbundesamt einverstanden.

acr/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

LG Düsseldorf zu Audi-Abgas-Manipulationssoftware: Keine Rückzahlung des Kaufpreises . In: Legal Tribune Online, 23.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20367/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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