"Rassistisch motivierte Staatsverbrechen": NPD kann Kritik an ihrer Politik nicht ver­bieten

28.04.2017

Die NPD wollte Äußerungen des Politologen Steffen Kailitz gerichtlich verbieten lassen - ohne Erfolg. Denn es handle sich dabei um Meinungsäußerungen, die sogar schon vom BVerfG als nachvollziehbar eingeschätzt wurden, so das LG Dresden.

Die NPD ist mit dem Versuch gescheitert, dem Politologen Steffen Kailitz kritische Äußerungen verbieten zu lassen. Das Landgericht (LG) Dresden wies am Freitag eine Klage der rechtsextremistischen Partei gegen den Totalitarismusforscher des Hannah-Arendt-Instituts ab (Az. 1a O 1225/16).

Konkret ging es um die Behauptung, die NPD "plane rassistisch motivierte Staatsverbrechen" und wolle "acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben, darunter mehrere Millionen deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund". Diese Ansicht hatte Kailitz, der auch als Gutachter im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgetreten war, in einem Beitrag für Zeit online vertreten.

Die Dresdener Richter ordneten die Aussage Politologen als Meinungsäußerung ein. "Eine Meinungsäußerung wird nicht auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft", so der Kammervorsitzende. Zudem habe auch das BVerfG diese Äußerungen schon im NPD-Verbotsverfahren als nachvollziehbar eingeschätzt.

Bei dem Richter, der dem Antrag der Rechtsextremisten zunächst stattgegeben hatte, handelte es sich um den umstrittenen AfD-Politiker Jens Maier. Wegen seiner Äußerungen zu einem angeblichen "Schuldkult" der Deutschen und der Herstellung von "Mischvölkern" durch Zuwanderung war ihm vom LG im Januar die Zuständigkeit für Medien- und Presserecht entzogen worden.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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"Rassistisch motivierte Staatsverbrechen": NPD kann Kritik an ihrer Politik nicht verbieten . In: Legal Tribune Online, 28.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22788/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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